Friedrich Humpis von Waltrams zu Schomburg beurkundet, dass sich Katharina Kolros, eheliche Tochter des bereits verstorbenen Ulrich Kolros und der Anna Mayer zu Pfärricher Höfe, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, die empfangen zu haben er hiermit bestätigt, von seiner Leibherrschaft losgekauft hat. Deshalb entbindet der Aussteller genannte Katharina von ihrem Eid, spricht sie von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes mit allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, verzichtet auch namens seiner Erben auf sein bisheriges Eigentum an ihr und die daraus erfließenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen, garantiert, die Freigelassene künftig von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, und stellt ihr frei, von jetzt an "in des hayligen reichs, auch der fürsten vnd herren stätt [zu] ziehen, oder auf dem land ir wonung vnd wesen [zu] haben, wie ir fieget vnd wol gelegen ist", wobei sie von seiner oder seiner Erben Seite keine Behinderung zu befürchten hat.
Vollständigen Titel anzeigen
Friedrich Humpis von Waltrams zu Schomburg beurkundet, dass sich Katharina Kolros, eheliche Tochter des bereits verstorbenen Ulrich Kolros und der Anna Mayer zu Pfärricher Höfe, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, die empfangen zu haben er hiermit bestätigt, von seiner Leibherrschaft losgekauft hat. Deshalb entbindet der Aussteller genannte Katharina von ihrem Eid, spricht sie von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes mit allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, verzichtet auch namens seiner Erben auf sein bisheriges Eigentum an ihr und die daraus erfließenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen, garantiert, die Freigelassene künftig von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, und stellt ihr frei, von jetzt an "in des hayligen reichs, auch der fürsten vnd herren stätt [zu] ziehen, oder auf dem land ir wonung vnd wesen [zu] haben, wie ir fieget vnd wol gelegen ist", wobei sie von seiner oder seiner Erben Seite keine Behinderung zu befürchten hat.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 3276
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 II Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe
Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe >> Leibeigenschaftsbriefe >> 1600-1649
1603 August 6
11,7 x 24,9 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Friedrich Humpis von Waltrams
Empfänger: Katharina Kolros
Siegler: Der Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
Empfänger: Katharina Kolros
Siegler: Der Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
Humpis von Waltrams, Friedrich
Kolros, Katharina
Kolros, Ulrich
Mayer, Anna
Pfärricher Höfe : Amtzell RV
Schomburg : Wangen im Allgäu RV
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:25 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
- Neuwürttembergische Herrschaften vor 1803/1806-1810 (Tektonik)
- Bistümer, Stifte, Klöster und Pfarreien (Tektonik)
- Augustinerkloster Kreuzlingen - Restituierte Klöster (Tektonik)
- Weingarten, Benediktinerkloster (Bestand)
- Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe (Bestand)
- Leibeigenschaftsbriefe (Gliederung)
- 1600-1649 (Gliederung)