Angebliche Boykottmaßnahmen gegen den Müller in Artelshofen
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E 49/II Nr. 1347
E 49/II Holzschuher/Akten und Rechnungen
Holzschuher/Akten und Rechnungen
29.01.1754 - 07.03.1754
Enthält:
1754 Januar 29: Schreiben des Pflegkommissars (Johann) Andree Frhr. v. Blumenthal, Hartenstein, an Frau Maria Jacobina Ebner in Artelshofen.
Die Hartensteinischen Untertanen in Artelshofen berichten, dass der Verwalter in Artelshofen auf Befehl der Herrschaft allen Gemeindemitgliedern bei Strafe von 25 Gulden verboten habe, Getreide in die Bayerische Mühle zu fahren.
1754 Februar 4: Schreiben (Konzept und Reinschrift) der Frau Ebner, Nürnberg, an Pflegkommissar von Blumenthal in Hartenstein.
Weder Schreiberin noch ihr Verwalter haben ein solches Verbot erlassen. Übrigens wurde auch der Besuch der Bayerischen Wirtschaft ebensowenig untersagt.
Die Hartensteinischen Untertanen stehen mit Kostenbeiträgen zu Gemeindekasse im Rückstand - vielleicht ist hier die Ursache für das Verhalten der Gemeindemitglieder zu suchen.
1754 März 7: Schreiben des Pflegkommissars Johann Andre Frhr. v. Blumenthal, Hartenstein, an Frau Maria Jacobina Ebner in Artelshofen.
Widerspricht in einer langatmigen Periode - gespickt mit juristischen Floskeln - dem vorigen Brief. Bei den Beiträgen geht es um Beteiligung an Kontributionen für Truppendurchmärsche. Hier war schon öfter angeregt worden, einen anderen Berechnungsmodus zugrunde zu legen. (s. Nr. 2089).
Man hat den Fall der Regierung in Amberg gemeldet.
1754 Januar 29: Schreiben des Pflegkommissars (Johann) Andree Frhr. v. Blumenthal, Hartenstein, an Frau Maria Jacobina Ebner in Artelshofen.
Die Hartensteinischen Untertanen in Artelshofen berichten, dass der Verwalter in Artelshofen auf Befehl der Herrschaft allen Gemeindemitgliedern bei Strafe von 25 Gulden verboten habe, Getreide in die Bayerische Mühle zu fahren.
1754 Februar 4: Schreiben (Konzept und Reinschrift) der Frau Ebner, Nürnberg, an Pflegkommissar von Blumenthal in Hartenstein.
Weder Schreiberin noch ihr Verwalter haben ein solches Verbot erlassen. Übrigens wurde auch der Besuch der Bayerischen Wirtschaft ebensowenig untersagt.
Die Hartensteinischen Untertanen stehen mit Kostenbeiträgen zu Gemeindekasse im Rückstand - vielleicht ist hier die Ursache für das Verhalten der Gemeindemitglieder zu suchen.
1754 März 7: Schreiben des Pflegkommissars Johann Andre Frhr. v. Blumenthal, Hartenstein, an Frau Maria Jacobina Ebner in Artelshofen.
Widerspricht in einer langatmigen Periode - gespickt mit juristischen Floskeln - dem vorigen Brief. Bei den Beiträgen geht es um Beteiligung an Kontributionen für Truppendurchmärsche. Hier war schon öfter angeregt worden, einen anderen Berechnungsmodus zugrunde zu legen. (s. Nr. 2089).
Man hat den Fall der Regierung in Amberg gemeldet.
Archivale
Indexbegriff Person: Blumenthal, Johann Andree Frhr von
Indexbegriff Person: Ebner, Maria Jakobina geb Nützel
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Gemeindeordnung
Indexbegriff Person: Ebner, Maria Jakobina geb Nützel
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Gemeindeordnung
Amberg
Artelshofen - Oberes Dorf, Bayerisches Wirtshaus (= Pechwirt)
Artelshofen, Mühle
Hartenstein
Pflegkommissar, Hartenstein
Untertan
Müller, Artelshofen
Wirt
Verwalter Artelshofen
Verbot
Boykott
Gemeindekasse
Rückstand
Kontribution
Truppendurchmarsch
Steueranlage Änderungsvorschlag
Regierung, Amberg
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.06.2025, 12:59 MESZ