Hertwin Wolf übergibt mit seinen Kindern alles Gut zu Hausen und Erbach ('Erle-') dem Kloster Gnadenthal, das ihm und seinen Kindern Friedrich und Hedwig dafür auf Lebenszeit eine Präbende wie den Laienbrüdern und dazu jedem jährlich 1 Malter Korn zur Besserung ihrer Kleider entrichten soll. Bleiben sie nicht beim Kloster, so hat jeder nur Anspruch auf sein Malter Korn. Beim Tode eines jeden fällt dessen Korngülte an das Kloster, damit es ihrer und ihrer Altvordern Seele fleißig gedenkt. - Siegel des Johann Riz, Herrn des Ausstellers.
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Hertwin Wolf übergibt mit seinen Kindern alles Gut zu Hausen und Erbach ('Erle-') dem Kloster Gnadenthal, das ihm und seinen Kindern Friedrich und Hedwig dafür auf Lebenszeit eine Präbende wie den Laienbrüdern und dazu jedem jährlich 1 Malter Korn zur Besserung ihrer Kleider entrichten soll. Bleiben sie nicht beim Kloster, so hat jeder nur Anspruch auf sein Malter Korn. Beim Tode eines jeden fällt dessen Korngülte an das Kloster, damit es ihrer und ihrer Altvordern Seele fleißig gedenkt. - Siegel des Johann Riz, Herrn des Ausstellers.
28, U 86
28 Kloster Gnadenthal, Zisterzienserinnen
Kloster Gnadenthal, Zisterzienserinnen >> Urkunden >> 1301-1350
1344 Februar 22
Ausfertigung, Pergament W 28,86 mit abhängendem Siegel: Durchmesser 2,6 cm, im durch Ranken verzierten Siegelfeld ein Dreiecksschild mit drei Schrägfäden, Umschrift: + 'S(IGILLVM) IOHA(NNI)S DE SAISH'. - Rückvermerk (16. Jh.): 'Diß ist der brif, was Hertwyn Wolf in das closter gegebben hait'. - Kopie, Papier (18. Jh.) W 28,220
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geg. 1344, in die kathedra Petri
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Heinze Hobeman, Schultheiß zu Dauborn ('Deberin'), Nikolaus Puzsach, Amtmann des Grafen (von Diez), sowie Hermann Mor und dessen Sohn Her(mann), Werner, der Schmied, und dessen Sohn Nikolaus
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Heinze Hobeman, Schultheiß zu Dauborn ('Deberin'), Nikolaus Puzsach, Amtmann des Grafen (von Diez), sowie Hermann Mor und dessen Sohn Her(mann), Werner, der Schmied, und dessen Sohn Nikolaus
Struck, Zisterzienserinnenkloster Gnadenthal, Nr. 920
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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17.06.2025, 14:07 MESZ