Miscellanea XIV (Sundensia B)
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Hs 0213
HSXIV.14
01.02.01. Hs Handschriften Handschriften
Handschriften >> 14. 01.02.01.14. Sammelbände
18. Jahrhundert
1. Bemerkungen zur Fischerei- und Strandgerechtigkeit, Stralsund 1751 (pag. 1-2).- 2. Abschrift eines Reskript des schwedischen Königs Carl XI. zu den Privilegien Stralsunds, Stockholm 31. Januar 1663 (pag. 7-21).- 3. Privileg der Stadt Stralsund über die Ab- und Zufuhr auf dem Lande Rügen, 1408 (pag. 27-28).- 3b. Bestätigung der Privilegien der Stadt Stralsund durch Bogislaw XIV., 4. Mai 1626 (pag. 29).- 3c. Abschrift der Aufzeichnungen des verstorbenen Vizepräsidenten des Tribunals, Mevius, über die Ab- und Zufuhr auf dem Lande Rügen (pag. 31-35).- 3d. Bemerkungen über die Verschiffung ungemültzter, roher Gerste (pag. 37-38).- 4. Visitationsvertrag zwischen Herzog Philipp und der Stadt Stralsund betreffend die Kirchen und Hospitäler der Stadt, 10. Dezember 1612 mit Abschieden vom 16. Dezember 1612 und 16. September 1613 (pag. 41-49).- 5. Ratserklärung zum Eid der Hundertmänner, 12. März 1612 (pag. 50).- 6. Verordnung des Rates der Stadt Stralsund über das Predigeramt in der Stadt, 1603 (pag. 53-62).- 7. Gegendarstellung der Stadt Stralsund, wodurch sie der Auffassung ist, von der hohen Gerichtsbarkeit befreit zu sein, 28. Januar 1643 (pag. 65-95).- 9. Anmerkungen über die Stralsunder Gerichtsordnung (pag. 141-213).- 10. Bemerkungen zur Kirchenverfassung (pag. 217-232).- 11. Ad ordinationes Judiciariam notanda (Übersetzung: zu den Ordnungen der zu schreibenden Gerichtsakten), Vermutungen und Bemerkungen zur Oberjurisdiktion (pag. 233-255).- 12. Bemerkungen zum Stralsunder Bürgervertrag (pag. 259-283).- 13. Der Zehnte von den Hauskaufgeldern des Schlomannschen und Weierschen Hauses (pag. 285).- 14. Anordnungen und Entscheidungen zur Wahl der Ratsherren und Alterleute des Gewandhauses, 1682, 1727 (pag.286-294)15. Anmerkungen zum Stralsunder Erbvertrag (pag. 299-327).- 16. Vorstellungen des Stralsunder Rates wider das Pommersche Hofgericht, 23. Dezember 1723 mit Anlagen und Bescheiden (Pag 328-340).- 17. Bekanntmachung des Rates der Stadt Stralsund wegen der Vergabe von städtischen und Klostergütern, 16. Juni 1760 (pag. 341).- 18. Bemerkungen zum Erbvertrag (pag. 345).- 19. Stralsunder Rat soll sich bei Richtigkeitsklagen Stralsunder Bürger dem Wismarer Tribunal nicht widersetzen, Wismar 28. Januar 1690 (pag. 365-366).- 20. Reskript des Tribunals zu Wismar über die Abgabe des Appellationseides und die Erlegung von Appellationsgeldern, Wismar 27. Juni 1717 (pag. 369-370).- 21. Königliches Reskript über die Pflicht der Bürger Stralsunds, als Zeugen vor Militärgerichten aufzutreten, Stockholm 3. Februar 1692 (pag. 373-374).- Nachrichten über Stralsunder Prozesse und was dabei zwischen dem Königlichen Hofgericht und Stadt Stralsund verhandelt wurde (pag. 381-517), u. a. Extrakt aus den Akten in Sachen Johann Hinrich Hille gegen Baltzer Bagewitz wegen Schulden.
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:29 MEZ