Johann, vordem Bauer zu Leimbach (Lemb'a'c), und seine Ehefrau Metze bekunden, daß sie von Wigand, Sohn Gunthers von Zella (Cella), dessen Erbrech...
Vollständigen Titel anzeigen
Urk. 26, 516
Urk. 26, A II Haina, Kloster
Urk. 26 Kloster Haina - [ehemals: A II]
Kloster Haina - [ehemals: A II] >> 1300-1324
1303 Dezember 06
Ausf. lat., Perg., wegen Moders aufgeklebt. - Urspr. abh. Sg. fehlt.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum a. d. 1303, in die beati Nycolai.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann, vordem Bauer zu Leimbach (Lemb'a'c), und seine Ehefrau Metze bekunden, daß sie von Wigand, Sohn Gunthers von Zella (Cella), dessen Erbrecht an Gütern des Klosters Haina in Geroldsrode (Geroldisrade) erworben haben, mit allen Einkünften außer dem jährlich an das Kloster zu zahlenden Zins von 7 ½ Schilling Pfennigen; die Güter, die sie nur mit Genehmigung des Klosters verpachten dürfen, fallen nach eines Tod halb, nach beider Tod ganz an das Kloster zurück.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Rudolf Fleyge und sein Sohn Arnold, Heinrich von Grenzebach (Grincenbac), Schöffen zu Treysa
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Dietrich Plukeschyrre und Hermann von Haubern (Howilren).
Vermerke (Urkunde): Siegler: Die Stadt Treysa.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 44, Zweiter Band
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann, vordem Bauer zu Leimbach (Lemb'a'c), und seine Ehefrau Metze bekunden, daß sie von Wigand, Sohn Gunthers von Zella (Cella), dessen Erbrecht an Gütern des Klosters Haina in Geroldsrode (Geroldisrade) erworben haben, mit allen Einkünften außer dem jährlich an das Kloster zu zahlenden Zins von 7 ½ Schilling Pfennigen; die Güter, die sie nur mit Genehmigung des Klosters verpachten dürfen, fallen nach eines Tod halb, nach beider Tod ganz an das Kloster zurück.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Rudolf Fleyge und sein Sohn Arnold, Heinrich von Grenzebach (Grincenbac), Schöffen zu Treysa
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Dietrich Plukeschyrre und Hermann von Haubern (Howilren).
Vermerke (Urkunde): Siegler: Die Stadt Treysa.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 44, Zweiter Band
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ