Kaiser Karl IV. gebietet dem Bischof Lamprecht von Bamberg und dessen Amtleuten und Zöllnern, dass sie fürderhin keine ungewöhnlichen Zölle zu Hohstet, zu Awrach, zu Fürt und in andern Städten Märkten und Dörfern des Hochstifts erheben sollen, da dem Bischof allein erlaubt worden sei, von seinen eigenen Untertanen in der Stadt Bamberg Wein- und Bierumgeld zu nehmen. - Siegler: der Aussteller.

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Staatsarchiv Nürnberg