Beschwerde des Grafen Christoph Martin von Degenfeld-Schonburg bei der Mittelrheinischen Reichsritterschaft wegen Mißachtung der Immedietät seines Hofs in Geisenheim durch Anweisung des kurmainzischen Hofgerichts an das Gericht zu Geisenheim zur Vollstreckung eines Urteils nach erfolgreicher Klage des Wollwebers Peter Hey gegen den von degenfeldischen Hofmann Joachim Schmitt infolge der Aushebung eines Grenzsteins und zu naher Rodung eines Stücks Land

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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