Hans Beckhlin, Sohn des Theus Beckhlin aus Stuttgart, und Friedrich Durchtenbach aus Leonberg, Knecht des Bastian Lößlin, zu Stuttgart gef., weil sie an vergangener Fastnacht sich des Nachts zur Unzeit auf der Gasse herumgetrieben, die Fensterläden der Witwe des Hans Frey beworfen, sich unzüchtig verhalten und ihr Kot vor die Haustüre gesetzt hatten, deshalb strenger Strafe verfallen, jedoch in Ansehung ihrer Jugend und auf ihre Bitten begnadigt und vor die Wahl gestellt, entweder vom Vogt zu Stuttgart das Recht zu nehmen oder 14 Tage im Turm am Boden bei Wasser und Brot zu büßen, ihre Atzung zu bezahlen und sich künftig wohl zu verhalten, geloben eidlich, die letzteren Artikel zu befolgen, und schwören U.
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Hans Beckhlin, Sohn des Theus Beckhlin aus Stuttgart, und Friedrich Durchtenbach aus Leonberg, Knecht des Bastian Lößlin, zu Stuttgart gef., weil sie an vergangener Fastnacht sich des Nachts zur Unzeit auf der Gasse herumgetrieben, die Fensterläden der Witwe des Hans Frey beworfen, sich unzüchtig verhalten und ihr Kot vor die Haustüre gesetzt hatten, deshalb strenger Strafe verfallen, jedoch in Ansehung ihrer Jugend und auf ihre Bitten begnadigt und vor die Wahl gestellt, entweder vom Vogt zu Stuttgart das Recht zu nehmen oder 14 Tage im Turm am Boden bei Wasser und Brot zu büßen, ihre Atzung zu bezahlen und sich künftig wohl zu verhalten, geloben eidlich, die letzteren Artikel zu befolgen, und schwören U.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 4517
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Urfehden >> 8. Band 8: Stuttgart, Stadt und Amt >> 1. Stuttgart, Stadt
1570 Februar 25
Ausf., Pap.; 1 Pap.S.
Urkunden
Siegler: Vogt und Gericht zu Stuttgart mit dem gemeinen S. der Stadt
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 Pap. S.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 Pap. S.
Beckhlin, Hans
Beckhlin, Theus
Durchtenbach, Friedrich
Frey, Hans
Lößlin, Bastian
Leonberg BB
Stuttgart S
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:26 MEZ
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