Anleitung für die nach dem Gesetz vom 10. Februar 1853 über Einrichtung der Bezirksräte vorzunehmende Wahl von zwölf Mitgliedern des Bezirksrates durch Bevollmächtigte der Gemeindevorstände (mehrere Formularvordrucke anbei)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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