Flecken Calvörde (Bestand)
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NLA WO, 14 N
Nds. Landesarchiv, Abt. Wolfenbüttel (Archivtektonik) >> Gliederung >> 4 Nichtstaatliches Schriftgut (N) >> 4.1 Städte
1631-1868
Bestandsgeschichte:
I. Ortsgeschichte
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Die erste urkundliche Erwähnung Calvördes geht auf das Jahr 1196 zurück. An der Stelle, an welcher sich auch heute noch eine Brücke befindet, gab es eine Furt durch die Ohre. Eine von Südosten kommende Handelsstrasse überquerte hier den Fluss. Sie führte von Leipzig über Magdeburg nach Lüneburg und Hamburg. Eine zweite Strasse, von Braunschweig kommend, stieß dazu. Eine heimische Überlieferung schreibt die Entstehung der Furt einem Mann namens Kale zu, so dass der Name also Kales-Förde (Überfahrtsstelle des Kale) bedeutet (vgl.: Rudi Fischer: 800 Jahre Calvörde - Eine Chronik bis 1991. Eberhard Verwohlt (Calvörder Rundschau), Calvörde 1996).
Im späten 13. Jahrhundert wird eine Burg erwähnt, die in den nachfolgenden Jahrhunderten mehrfach die Besitzer wechselte. Seit dem Jahre 1343 gehörte Calvörde zum Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel.
Calvörde gehört zu den wenigen Landgemeinden, die ein historisches, eigenes Wappen führen. Es zeigt auf einem gespaltenen Schild den schreitenden Braunschweigischen Löwen und drei Hopfendolden. Das beweist, dass die Ernährungsgrundlage schon in den ältesten Zeiten der Hopfenanbau und der Handel mit dem Hopfen gewesen ist. Außer diesem ernährte man sich auch durch das Bierbrauen. Schon 1585 bekamen die Brauer eine Brauergilde "Zur Beförderung der bürgerlichen Nahrung und Hantierung", wie es in der Chronik heißt. Noch 1831 trieben 24 Bierbrauer und 11 Branntweinbrenner in Calvörde ihren Handel damit.
Die Handwerker und Händler bildeten seit je die Bewohner des Flecken Calvörde und nannten ihn, wie ein altes Rats-Buch meldet, "ein Bleek".
Im 14. Jahrhundert erteilten die Burgherren dem Ort die Staatsbürgerrechte und damit bestimmte Sicherheitsrechte, wie das Umgeben mit einem Wallgraben und einer sogenannten "Hegge". Zu einer Stadt ist der Flecken allerdings nicht geworden,
Bestandsgeschichte: obwohl zwei ordentliche Tore, das "Gardelegener" und das "Magdeburger" nachweislich vorhanden waren. Der Flecken besaß im Jahre 1343 auch schon einen Rat, der ein öffentliches Stadtsiegel führte.
Calvörde und Umgebung gehörten bis 1945 zum Freistaat Braunschweig, dann zum Lande Sachsen-Anhalt. Die evangelischen Kirchengemeinden gehören seit der Wiedervereinigung wieder zur Braunschweigischen Landeskirche.
II. Bestandsgeschichte
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Die Akten wurden im Oktober 1900 von der Bürgermeisterei Calvörde abgegeben und kurze Zeit später archivisch verzeichnet.
Das Findbuch ist eine Abschrift des maschinenschriftlichen Findbuchs von 1965. Es wurde im September 2006 von dem Praktikanten Herrn Kunze in die EDV eingegeben. Die Schlussredaktion erledigte der Unterzeichnende.
Wolfenbüttel, im September 2006
St.
Bestandsgeschichte: Luttmer
(Archivoberinspektor)
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
I. Ortsgeschichte
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Die erste urkundliche Erwähnung Calvördes geht auf das Jahr 1196 zurück. An der Stelle, an welcher sich auch heute noch eine Brücke befindet, gab es eine Furt durch die Ohre. Eine von Südosten kommende Handelsstrasse überquerte hier den Fluss. Sie führte von Leipzig über Magdeburg nach Lüneburg und Hamburg. Eine zweite Strasse, von Braunschweig kommend, stieß dazu. Eine heimische Überlieferung schreibt die Entstehung der Furt einem Mann namens Kale zu, so dass der Name also Kales-Förde (Überfahrtsstelle des Kale) bedeutet (vgl.: Rudi Fischer: 800 Jahre Calvörde - Eine Chronik bis 1991. Eberhard Verwohlt (Calvörder Rundschau), Calvörde 1996).
Im späten 13. Jahrhundert wird eine Burg erwähnt, die in den nachfolgenden Jahrhunderten mehrfach die Besitzer wechselte. Seit dem Jahre 1343 gehörte Calvörde zum Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel.
Calvörde gehört zu den wenigen Landgemeinden, die ein historisches, eigenes Wappen führen. Es zeigt auf einem gespaltenen Schild den schreitenden Braunschweigischen Löwen und drei Hopfendolden. Das beweist, dass die Ernährungsgrundlage schon in den ältesten Zeiten der Hopfenanbau und der Handel mit dem Hopfen gewesen ist. Außer diesem ernährte man sich auch durch das Bierbrauen. Schon 1585 bekamen die Brauer eine Brauergilde "Zur Beförderung der bürgerlichen Nahrung und Hantierung", wie es in der Chronik heißt. Noch 1831 trieben 24 Bierbrauer und 11 Branntweinbrenner in Calvörde ihren Handel damit.
Die Handwerker und Händler bildeten seit je die Bewohner des Flecken Calvörde und nannten ihn, wie ein altes Rats-Buch meldet, "ein Bleek".
Im 14. Jahrhundert erteilten die Burgherren dem Ort die Staatsbürgerrechte und damit bestimmte Sicherheitsrechte, wie das Umgeben mit einem Wallgraben und einer sogenannten "Hegge". Zu einer Stadt ist der Flecken allerdings nicht geworden,
Bestandsgeschichte: obwohl zwei ordentliche Tore, das "Gardelegener" und das "Magdeburger" nachweislich vorhanden waren. Der Flecken besaß im Jahre 1343 auch schon einen Rat, der ein öffentliches Stadtsiegel führte.
Calvörde und Umgebung gehörten bis 1945 zum Freistaat Braunschweig, dann zum Lande Sachsen-Anhalt. Die evangelischen Kirchengemeinden gehören seit der Wiedervereinigung wieder zur Braunschweigischen Landeskirche.
II. Bestandsgeschichte
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Die Akten wurden im Oktober 1900 von der Bürgermeisterei Calvörde abgegeben und kurze Zeit später archivisch verzeichnet.
Das Findbuch ist eine Abschrift des maschinenschriftlichen Findbuchs von 1965. Es wurde im September 2006 von dem Praktikanten Herrn Kunze in die EDV eingegeben. Die Schlussredaktion erledigte der Unterzeichnende.
Wolfenbüttel, im September 2006
St.
Bestandsgeschichte: Luttmer
(Archivoberinspektor)
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ