Stättmeister und Rat der Reichsstadt Schwäbisch Hall und Konrad von Vellberg zu Vellberg und Leofels legen ihre seit längerem bestehenden Streitigkeiten bei und einigen sich hinsichtlich der Hoch- und Niedergerichtsbarkeit und den Ungeldbezug in Groß- und Kleinaltdorf, der Obrigkeit über die Kelterleute in Unterscheffach, der Beitragspflicht der innerhalb der Haller Landheg gesessenen vellbergischen Untertanen zu deren Instandhaltung, der vellbergischen Ansprüche auf den von den hällischen Untertanen in Sulzdorf bisher verweigerten Kleinzehnten von Obst und Kraut, der strittigen Zehntrechte auf dem Spitalacker, gen. der Kirchberg, und auf dem Stadelhof des hällischen Untertanen Heinrich Gretter sowie schließlich der gegen etliche hällische Untertanen in Ramsbach und Sulzdorf durch von Vellberg verhängten Bußgelder und Sanktionen.
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Stättmeister und Rat der Reichsstadt Schwäbisch Hall und Konrad von Vellberg zu Vellberg und Leofels legen ihre seit längerem bestehenden Streitigkeiten bei und einigen sich hinsichtlich der Hoch- und Niedergerichtsbarkeit und den Ungeldbezug in Groß- und Kleinaltdorf, der Obrigkeit über die Kelterleute in Unterscheffach, der Beitragspflicht der innerhalb der Haller Landheg gesessenen vellbergischen Untertanen zu deren Instandhaltung, der vellbergischen Ansprüche auf den von den hällischen Untertanen in Sulzdorf bisher verweigerten Kleinzehnten von Obst und Kraut, der strittigen Zehntrechte auf dem Spitalacker, gen. der Kirchberg, und auf dem Stadelhof des hällischen Untertanen Heinrich Gretter sowie schließlich der gegen etliche hällische Untertanen in Ramsbach und Sulzdorf durch von Vellberg verhängten Bußgelder und Sanktionen.
Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, {B 186 U 2756}
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 186 Schwäbisch Hall, Reichsstadt: Urkunden, Akten und Amtsbücher
Schwäbisch Hall, Reichsstadt: Urkunden, Akten und Amtsbücher >> Urkunden >> 1501-1600 >> Erasmus Neustetter, gen. Stürmer, Domherr zu Bamberg und Würzburg und Dechant des Stifts Comburg, Alexander Schott, Chorherr der Stifte St. Burkart in Würzburg und Comburg, sowie Dr. Georg Rudolf Widmann, Bürger zu Schwäbisch Hall, schlichten die seit längerem bestehenden territorialen Nachbarschaftsstreitigkeiten zwischen Konrad von Vellberg zu Vellberg und Leofels und genannter Reichsstadt durch Festlegung des Besitzes, den die Parteien inner- und außerhalb der Haller Landwehr miteinander tauschen sollen. Demnach stellt von Vellberg Leute, Güter und Gefälle in Großaltdorf, Lorenzenzimmern, Unter- und Oberscheffach, Sulzdorf, Jagstrot, Mattheshörlebach, Enslingen, Oberaspach, Schmerach, Hörlebach beim "Landhaus" (= Landturm?) und auf dem "Stadelhof", die Reichsstadt Hall Güter in Kleinaltdorf und Kerleweck, die Hälfte der sog. Rappoltzmühle (keine Ortsangabe), den Hof in Buch bei Vellberg, die Güter zu Talheim und Eschenau sowie Michel Bechstains Güter zu Merkelbach zur Verfügung. Die zwischen Vellberg und Hall am 14. Oktober 1572 und am 15. April 1574 verabschiedeten Vereinbarungen werden zugleich bestätigt und dem vorstehenden Vertrag "einverleibt".
1572 Oktober 14
Urkunden
Ausstellungsort: Steinbach
Siegler: Keine Siegler erwähnt, das Original wurde lediglich von den beteiligten Unterhändlern unterschrieben
Überlieferungsart: Insert
Siegler: Keine Siegler erwähnt, das Original wurde lediglich von den beteiligten Unterhändlern unterschrieben
Überlieferungsart: Insert
Erasmus Neustetter, gen. Stürmer, Domherr zu Bamberg und Würzburg und Dechant des Stifts Comburg, Alexander Schott, Chorherr der Stifte St. Burkart in Würzburg und Comburg, sowie Dr. Georg Rudolf Widmann, Bürger zu Schwäbisch Hall, schlichten die seit längerem bestehenden territorialen Nachbarschaftsstreitigkeiten zwischen Konrad von Vellberg zu Vellberg und Leofels und genannter Reichsstadt durch Festlegung des Besitzes, den die Parteien inner- und außerhalb der Haller Landwehr miteinander tauschen sollen. Demnach stellt von Vellberg Leute, Güter und Gefälle in Großaltdorf, Lorenzenzimmern, Unter- und Oberscheffach, Sulzdorf, Jagstrot, Mattheshörlebach, Enslingen, Oberaspach, Schmerach, Hörlebach beim "Landhaus" (= Landturm?) und auf dem "Stadelhof", die Reichsstadt Hall Güter in Kleinaltdorf und Kerleweck, die Hälfte der sog. Rappoltzmühle (keine Ortsangabe), den Hof in Buch bei Vellberg, die Güter zu Talheim und Eschenau sowie Michel Bechstains Güter zu Merkelbach zur Verfügung. Die zwischen Vellberg und Hall am 14. Oktober 1572 und am 15. April 1574 verabschiedeten Vereinbarungen werden zugleich bestätigt und dem vorstehenden Vertrag "einverleibt".
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
27.11.2025, 15:35 MEZ
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- 1501-1600 (Gliederung)
- Erasmus Neustetter, gen. Stürmer, Domherr zu Bamberg und Würzburg und Dechant des Stifts Comburg, Alexander Schott, Chorherr der Stifte St. Burkart in Würzburg und Comburg, sowie Dr. Georg Rudolf Widmann, Bürger zu Schwäbisch Hall, schlichten die seit längerem bestehenden territorialen Nachbarschaftsstreitigkeiten zwischen Konrad von Vellberg zu Vellberg und Leofels und genannter Reichsstadt durch Festlegung des Besitzes, den die Parteien inner- und außerhalb der Haller Landwehr miteinander tauschen sollen. Demnach stellt von Vellberg Leute, Güter und Gefälle in Großaltdorf, Lorenzenzimmern, Unter- und Oberscheffach, Sulzdorf, Jagstrot, Mattheshörlebach, Enslingen, Oberaspach, Schmerach, Hörlebach beim "Landhaus" (= Landturm?) und auf dem "Stadelhof", die Reichsstadt Hall Güter in Kleinaltdorf und Kerleweck, die Hälfte der sog. Rappoltzmühle (keine Ortsangabe), den Hof in Buch bei Vellberg, die Güter zu Talheim und Eschenau sowie Michel Bechstains Güter zu Merkelbach zur Verfügung. Die zwischen Vellberg und Hall am 14. Oktober 1572 und am 15. April 1574 verabschiedeten Vereinbarungen werden zugleich bestätigt und dem vorstehenden Vertrag "einverleibt". (Archivale)