Straßenbauamt Hannover (ab 1946) (Bestand)
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NLA HA, Nds. 531 Hannover
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.13 Land Niedersachsen >> 1.13.6 Wirtschaft, Verkehr >> 1.13.6.3 Untere Landesbehörden >> 1.13.6.3.2 Straßenbau
1884-1990
Enthält: Personalakten, Unterhaltung von Bundesautobahnen
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Straßenbauämter in Niedersachsen nach 1945 siehe das Vorwort zum Tektonikpunkt "Straßenbau" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g541 ).
Die niedersächsische Landesbehörde Straßenbauamt Hannover ging 1946 aus der provinzialständischen, dem Landesdirektorium unterstehenden Behörde Landesbauamt Hannover hervor. Es war anfangs zuständig für Bau und Unterhaltung der bundes- und landeseigenen Straßen und zum Teil auch der Kreisstraßen im Gebiet der damaligen Kreise Hannover und Neustadt am Rübenberge sowie für die kreisfreie Stadt Hannover.
Als Folge der Gebiets- und Verwaltungsreform wurden zum 1. Oktober 1979 die Straßenbauamtsbezirke neu eingeteilt, und zwar nach dem Grundsatz der so genannten Einräumigkeit der Verwaltung. Das Straßenbauamt Hannover übernahm damals die Zuständigkeit für die kreisfreie Stadt Hannover und den Landkreis Hannover. Nach Auflösung des Straßenbauamtes Hildesheim wurde es zum 1. April 2000 auch für dessen Sprengel, namentlich den Landkreis Hildesheim, zuständig (Nds. MBl. Nr. 23/2000, S. 437).
Mit der Schaffung der "Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr" am 1. Januar 2005 (Nds. MBl. S. 692) wurden die bis dahin noch bestehenden 13 Straßenbauämter - darunter auch Hannover - aufgelöst und als regionale Geschäftsbereiche in die neue Landesbehörde integriert.
Geschichte des Bestandsbildners: Stand: 6. Juni 2006
Bearbeiter: Dr. Sabine Graf (2006)
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Straßenbauämter in Niedersachsen nach 1945 siehe das Vorwort zum Tektonikpunkt "Straßenbau" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g541 ).
Die niedersächsische Landesbehörde Straßenbauamt Hannover ging 1946 aus der provinzialständischen, dem Landesdirektorium unterstehenden Behörde Landesbauamt Hannover hervor. Es war anfangs zuständig für Bau und Unterhaltung der bundes- und landeseigenen Straßen und zum Teil auch der Kreisstraßen im Gebiet der damaligen Kreise Hannover und Neustadt am Rübenberge sowie für die kreisfreie Stadt Hannover.
Als Folge der Gebiets- und Verwaltungsreform wurden zum 1. Oktober 1979 die Straßenbauamtsbezirke neu eingeteilt, und zwar nach dem Grundsatz der so genannten Einräumigkeit der Verwaltung. Das Straßenbauamt Hannover übernahm damals die Zuständigkeit für die kreisfreie Stadt Hannover und den Landkreis Hannover. Nach Auflösung des Straßenbauamtes Hildesheim wurde es zum 1. April 2000 auch für dessen Sprengel, namentlich den Landkreis Hildesheim, zuständig (Nds. MBl. Nr. 23/2000, S. 437).
Mit der Schaffung der "Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr" am 1. Januar 2005 (Nds. MBl. S. 692) wurden die bis dahin noch bestehenden 13 Straßenbauämter - darunter auch Hannover - aufgelöst und als regionale Geschäftsbereiche in die neue Landesbehörde integriert.
Geschichte des Bestandsbildners: Stand: 6. Juni 2006
Bearbeiter: Dr. Sabine Graf (2006)
0,8
Bestand
Literatur: Das "neue" Straßenbauamt Hannover: von der "Königlichen Wegebauinspection" zum "Dienstleister Straßenbau", hg. vom Straßenbauamt Hannover, Hannover 2001.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ