Hans Stropp, Knecht im Stall, und seine Ehefrau Dorothea, beide B. zu Stuttgart, bekennen, daß ihnen Hz. Ludwig und ihr Nachbar Salomon Taubenhauer die Errichtung eines Dachstuhls auf dem Tor und Laden gegen den fürstlichen Marstall und des Taubenhauers Haus vergönnt haben, ohne daß sie hierauf einen Rechtsanspruch besitzen. Der frühere Ehemann der Dorothea, Albrecht Zorn, hatte durch seinen Bau sowohl dem Marstall als auch dem Taubenhauer Luft und Licht genommen, worauf die herzoglichen Kammerräte diesen Bau verboten und niedegelegt hatten. Nach vergeblichen Prozessen vor dem Untergang und dem Stadtgericht zu Stuttgart war jahrelang eine Appellation beim Hofgericht Tübingen anhängig, über der Zorn verstarb.
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Hans Stropp, Knecht im Stall, und seine Ehefrau Dorothea, beide B. zu Stuttgart, bekennen, daß ihnen Hz. Ludwig und ihr Nachbar Salomon Taubenhauer die Errichtung eines Dachstuhls auf dem Tor und Laden gegen den fürstlichen Marstall und des Taubenhauers Haus vergönnt haben, ohne daß sie hierauf einen Rechtsanspruch besitzen. Der frühere Ehemann der Dorothea, Albrecht Zorn, hatte durch seinen Bau sowohl dem Marstall als auch dem Taubenhauer Luft und Licht genommen, worauf die herzoglichen Kammerräte diesen Bau verboten und niedegelegt hatten. Nach vergeblichen Prozessen vor dem Untergang und dem Stadtgericht zu Stuttgart war jahrelang eine Appellation beim Hofgericht Tübingen anhängig, über der Zorn verstarb.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 403 U 98
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 403 I Stuttgart W, Urkunden
Stuttgart W, Urkunden >> 1 Urkunden >> 1.2 Urkunden 1501-1734 (Bestand A 403 Nr. 1-414)
1569 August 30 (Stuttgart)
Archiv Stuttgart W. Lade B. 12. Büschel
Urkunden
Stropp, Hans
Stropp; Dorothea
Taubenhauer, Salomon; Seidensticker, Stuttgart
Stuttgart S; Marstall
Tübingen TÜ; Hofgericht
Bausachen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:23 MEZ
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- 1 Urkunden (Gliederung)
- 1.2 Urkunden 1501-1734 (Bestand A 403 Nr. 1-414) (Gliederung)