Die Appellation richtet sich gegen ein Urteil, mit dem Oyen und seinen Konsorten ebenso wie den Beklagten und nunmehrigen Appellanten Teilhabe am Erbe von beider Nichte, H. Birmans, zugesprochen wurde. Dem Reproduktionstermin folgt im Protokoll abschließend ein Completum- Vermerk vom 17. Oktober 1629.
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AA 0627, 5116 - S 1114/3934
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VIII: S-T
Reichskammergericht, Teil VIII: S-T >> 1. Buchstabe S
1629 (1628 - 1629)
Enthaeltvermerke: Kläger: Erben des Dietrich Seelen (Sehlen), nämlich die Brüder Derich und Gerhard Francken für sich und ihre Geschwister; Helena von Egern als Mutter; Conrad Greue und Arendt Bitter als Vormünder der unmündigen Kinder des Dietrich Seelen, (Bekl.) Beklagter: Hermann von Oyen, Kleve, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Lic. Wilhelm Fabricius 1628 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Fürstlich klev. Hofgerichts-Richter und Assessoren zu Kleve (? - 1628) - 2. RKG 1629 (1628 - 1629) Beschreibung: 6 Bl., lose; Q 1 - 3.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:26 MESZ