Verbesserung des Münzwesens
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Rep. 13, Nr. 1667
01.03.10. Stralsund in den Landständen Stralsund in den Landständen
Stralsund in den Landständen >> 05. 01.03.10.05. Finanzen und Steuern >> 05.03. 01.03.10.05.03. Münzen, Maße und Gewichte
1697
Bestätigung der unterschiedlichen Silber- und Kupfergehaltes in den Lüneburger, Brandenburger und sächsischen Groschen durch Tiegelprobe.- Aufforderung zur Prägung der Münzen nach dem Leipziger Fuß.- Verzeichnis der ungültigen Münzen aus den Jahren 1755 bis 1759.- Tabelle für die im Umlauf befindlichen Münzen.- Verbot der Einführung von Marinegroschen.- Aufforderung der Regierung zur Aufrechterhaltung des durch Kriegsunruhen zerrütteten Münzwesens.- Abbildung und Beschreibung folgender Münzen: "8 gute Groschen Courant 1761 - VI einen Thaler 1761".- Auszug aus den "Neuesten Weltbegebenheiten des Jahres 1763".- "Berechnung wie das jetzige geringhaltige Geld in den königlichen Cassen angenommen wird" (Druckschriften).
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:29 MEZ