100) Ratschlag sich nicht in den Prozeß Hans Eschenbachs und seiner Söhne contra Gotteshauspfleger zu Roßtal (markgräfl. Anwalt Johann Wunderlein eingeschaltet) wegen einer Wiese vor dem Stadtgericht einzuschalten, da lt. Harras'schen Vertrag die Sache als "heblich" vor das kaiserl. Landgericht gehöre

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Staatsarchiv Nürnberg