Geburtsbrief und Abschied: Michael Gerstlin
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A 2 d (Geburtsbriefe) Nr. A 2 d (Geburtsbriefe) Nr. 4749
A 2 d (Geburtsbriefe) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 12-17a)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 12-17a) >> Bd. 12 Geburtsbriefe Abt - Hunger
1588 November 9, Mittwoch vor St. Martinstag
Regest: Hans Stoll, Landrichter der Grafschaft Rotenfels und Stadtammann zu Immenstatt, bekennt: Vor dem offen verbannten +) Landgericht, das er im Auftrag von Georg Freiherrn zu Königsegg und Aulendorf, Herrn der Grafschaft Rotenfels und Herrschaft Stauffen, Rat des Erzherzogs Ferdinand zu Österreich und oberstem Kammerer, zu Immenstatt gehalten hat, ist erschienen Michael Gerstlin von Langenwang der Pfarrei Vischen und liess durch seinen erlaubten Fürsprecher, einen Redner des Landgerichts, anzeigen, nachdem er sich eine Zeitlang mit seinem Schuhmacherhandwerk ausser Landes aufgehalten habe und vielleicht künftig sich dort haushäblich niederlassen möchte, bitte er um Urkunde über seine eheliche Geburt und ehrlichen Abschied. Er benennt als Zeugen 3 betagte Mannspersonen der Pfarrei Vischen, Thoma Lächer, Hauptmann, Matthäus Seelos und Ulrich Vogler. Diese sagen eidlich aus, dass Hans Gerstlin und Anna Weber öffentlich miteinander zu Kirche und Strasse gegangen seien und Michael Gerstlin ihr ehelicher Sohn sei. Die Eheleute hätten einen guten Leumund zu Langenwang genossen. Michael Gerstlin sei als ein junger Gesell redlich von diesem Land abgeschieden. Diese Aussagen werden hiemit beurkundet.
Beschreibstoff: Pg.
Archivale
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Hans Stoll
Siegel (Erhaltung): sein Insigel in Holzkapsel vorhanden
Bemerkungen: +) Fischer: Schw. WB: das Gericht verbannen = unter Strafandrohung für die Dauer des Gerichts Frieden gebieten
Genetisches Stadium: Or.
Siegel (Erhaltung): sein Insigel in Holzkapsel vorhanden
Bemerkungen: +) Fischer: Schw. WB: das Gericht verbannen = unter Strafandrohung für die Dauer des Gerichts Frieden gebieten
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ