Forstamt Neuenstadt mit Forstamt Heilbronn (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 111
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Untere Verwaltungsbehörden 1806-um 1945 >> Geschäftsbereich Finanzministerium >> Forstämter 'alter Ordnung' (bis 1902)
1806-1902
I. Forstamt Neuenstadt: 1807 umfasste das schon seit altwürtt. Zeit bestehende Oberforstamt Neuenstadt die Huten Aschhausen, Gundelsheim, Lampoldshausen, Lichtenstern, Möckmühl, Mönchsberg, Neuenstadt, Neusses, Stettenfels, Waldbach. In den Jahren 1808/10 wurde die Hut Ohrnberg errichtet. Bei der Einteilung des Königreichs in 20 Oberforstämter vom 03.11.1810 trat das Oberforstamt Neuenstadt die Hut Mönchsberg und die Hälfte der Hut Lichtenstern an das Oberforstamt Comburg (Hall) und die fürstl. Hohenlohe'sche Besitzungen Kupferzell, Künzelsau und Ingelfingen, Ailringen und einen Teil der Aschhäuser Hut an das Oberforstamt Mergentheim ab. Aus der Forstorganisation vom 07.06.1818 ging das Forstamt Neuenstadt mit den Revieren Großgartach, Lichtenstern (mit der vormaligen Hut Waldbach), Neuenstadt (mit der vormaligen Hut Gundelsheim), Neusass (mit der vormaligen Hut Aschhausen), Stettenfels, Widdern (mit den vormaligen Huten Lampoldshausen und Möckmühl), aus der Organisation vom 21.01.1822 mit den Revieren Gundelsheim, Lampoldshausen, Neuenstadt, Schöntal (Neusass), Stettenfels, Waldbach hervor. Das am 15.08.1849 aus Waldungen der Standesherrschaften Hohenlohe-Öhringen, Hohenlohe-Kirchberg und Hohenlohe-Waldburg errichtete Revier Neuenstein wurde 1873/77 wieder aufgelöst. 1869/73 wurde das Revier Lampoldshausen aufgelöst und 1875/77 das Revier Möckmühl gebildet. Das 1875/77 vom Forstamt Mergentheim an das Forstamt Neuenstadt abgetretene Revier Künzelsau (vormals Marlach) wurde 1877/81 wieder an das Forstamt Mergentheim zurückgegeben. Ebenfalls 1877/81 wurde das Revier Stettenfels in Revier Heilbronn und das Revier Waldbach in Revier Öhringen umbenannt. Das Forstamt Neuenstadt wurde 1888 aufgelöst. Seine Reviere Gundelsheim, Heilbronn, Möckmühl, Neuenstadt, Öhringen, Schöntal wurden dem neu errichteten Forstamt Heilbronn zugeteilt.
II. Forstamt Heilbronn: Das am 22.02.1888 errichtete Forstamt Heilbronn umfasste die Reviere Güglingen, Schwaigern des aufgelösten Forstamts Bönnigheim, die Reviere Gundelsheim, Heilbronn, Möckmühl, Neuenstadt, Öhringen, Schöntal des aufgelösten Forstamts Neuenstadt, die Reviere Dörzbach, Mergentheim des aufgelösten Forstamts Mergentheim und das Revier Beilstein des ebenfalls aufgelösten Forstamts Reichenberg. Nach Auflösung des Forstamts a.O. Heilbronn am 01.06.1902 wurden seine 11 Reviere selbständige Forstämter.
II. Forstamt Heilbronn: Das am 22.02.1888 errichtete Forstamt Heilbronn umfasste die Reviere Güglingen, Schwaigern des aufgelösten Forstamts Bönnigheim, die Reviere Gundelsheim, Heilbronn, Möckmühl, Neuenstadt, Öhringen, Schöntal des aufgelösten Forstamts Neuenstadt, die Reviere Dörzbach, Mergentheim des aufgelösten Forstamts Mergentheim und das Revier Beilstein des ebenfalls aufgelösten Forstamts Reichenberg. Nach Auflösung des Forstamts a.O. Heilbronn am 01.06.1902 wurden seine 11 Reviere selbständige Forstämter.
82 Büschel (1,5 lfd. m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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13.11.2025, 14:40 MEZ