Staatliches Forstamt Güglingen (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 605/26
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Untere Verwaltungsbehörden seit um 1945 >> Geschäftsbereich Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt >> Staatliche Forstämter 'neuer Ordnung' (ab 1902)
Überlieferungsgeschichte
Das Staatliche Forstamt Güglingen ging 1902 aus dem Revieramt Güglingen des Forstamts "alter Ordnung" Bönnigheim hervor. 1921 ging ein geringer Teil des Forstgebiets an das Forstamt Schwaigern. 1965 konnte wiederum ein Gebietsteil von Schwaigern in den Amtsbezirk Güglingen eingegliedert werden, wobei aber auch ein Teil der Bezirksfläche an das Forstamt Heilbronn fiel. Am 19.07.1973 konnte das Forstamt Güglingen Gebiet aus dem Forstamt Sternenfels hinzugewinnen; im Jahr 1975 erfolgten weitere Zugewinne aus Bietigheim und Schwaigern. Das dazugewonnene Teilgebiet aus Schwaigern fiel 1975, im Zuge der Gebietsreform, an das neu entstandene Forstrevier Eppingen. Zum 01.10.1998 löste sich das Forstgebiet Güglingen auf, und gehört fortan zum Forstgebiet Eppingen. Dieses wiederum löste sich 2005 auf und fiel damit in den Zuständigkeitsbereich der Landkreise Heilbronn und Ludwigsburg.
Das Staatliche Forstamt Güglingen ging 1902 aus dem Revieramt Güglingen des Forstamts "alter Ordnung" Bönnigheim hervor. 1921 ging ein geringer Teil des Forstgebiets an das Forstamt Schwaigern. 1965 konnte wiederum ein Gebietsteil von Schwaigern in den Amtsbezirk Güglingen eingegliedert werden, wobei aber auch ein Teil der Bezirksfläche an das Forstamt Heilbronn fiel. Am 19.07.1973 konnte das Forstamt Güglingen Gebiet aus dem Forstamt Sternenfels hinzugewinnen; im Jahr 1975 erfolgten weitere Zugewinne aus Bietigheim und Schwaigern. Das dazugewonnene Teilgebiet aus Schwaigern fiel 1975, im Zuge der Gebietsreform, an das neu entstandene Forstrevier Eppingen. Zum 01.10.1998 löste sich das Forstgebiet Güglingen auf, und gehört fortan zum Forstgebiet Eppingen. Dieses wiederum löste sich 2005 auf und fiel damit in den Zuständigkeitsbereich der Landkreise Heilbronn und Ludwigsburg.
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:40 MEZ