Ammann, Bürgermeister und ganze Gemeinde zu Munderkingen schließen mit Konrad und Bernhard vom Stain einen Vertrag über das seit langem strittige Ried bei Munderkingen, Emerkingen, Bettighofen und Unterstadion und treffen folgende Abmachungen: Die von Munderkingen sollen den Bann im Ried haben; sie haben das Recht einen Bannwart auf das Ried zu bestellen, der es beschirmen soll. Ausgenommen sind die Wiesen, die im Zwing und Bann derer von Stain liegen. Die Zahl und Lage der Marksteine und die Grenze zwischen denen von Stain und der Gemeinde Munderkingen wird neu festgelegt und im einzelnen beschrieben. Die früher der Stadt Munderkingen steuerbaren Wiesen bleiben der Stadt steuerbar. Die zum Schloß Emerkingen gehörigen Wiesen im Zwing und Bann der Stadt dürfen von denen von Stain geheut werden. Der Weg, den die von Stain von Unterstadion bis auf die Straße gemacht haben, soll bleiben, doch darf kein weiterer Weg angelegt werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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