Ammann, Bürgermeister und ganze Gemeinde zu Munderkingen schließen mit Konrad und Bernhard vom Stain einen Vertrag über das seit langem strittige Ried bei Munderkingen, Emerkingen, Bettighofen und Unterstadion und treffen folgende Abmachungen: Die von Munderkingen sollen den Bann im Ried haben; sie haben das Recht einen Bannwart auf das Ried zu bestellen, der es beschirmen soll. Ausgenommen sind die Wiesen, die im Zwing und Bann derer von Stain liegen. Die Zahl und Lage der Marksteine und die Grenze zwischen denen von Stain und der Gemeinde Munderkingen wird neu festgelegt und im einzelnen beschrieben. Die früher der Stadt Munderkingen steuerbaren Wiesen bleiben der Stadt steuerbar. Die zum Schloß Emerkingen gehörigen Wiesen im Zwing und Bann der Stadt dürfen von denen von Stain geheut werden. Der Weg, den die von Stain von Unterstadion bis auf die Straße gemacht haben, soll bleiben, doch darf kein weiterer Weg angelegt werden.
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Ammann, Bürgermeister und ganze Gemeinde zu Munderkingen schließen mit Konrad und Bernhard vom Stain einen Vertrag über das seit langem strittige Ried bei Munderkingen, Emerkingen, Bettighofen und Unterstadion und treffen folgende Abmachungen: Die von Munderkingen sollen den Bann im Ried haben; sie haben das Recht einen Bannwart auf das Ried zu bestellen, der es beschirmen soll. Ausgenommen sind die Wiesen, die im Zwing und Bann derer von Stain liegen. Die Zahl und Lage der Marksteine und die Grenze zwischen denen von Stain und der Gemeinde Munderkingen wird neu festgelegt und im einzelnen beschrieben. Die früher der Stadt Munderkingen steuerbaren Wiesen bleiben der Stadt steuerbar. Die zum Schloß Emerkingen gehörigen Wiesen im Zwing und Bann der Stadt dürfen von denen von Stain geheut werden. Der Weg, den die von Stain von Unterstadion bis auf die Straße gemacht haben, soll bleiben, doch darf kein weiterer Weg angelegt werden.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 59 U 93
Oberamt Ehingen Nr. 92
B 59 Bü 3
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 59 Landvogtei Schwaben/Oberamt Altdorf
Landvogtei Schwaben/Oberamt Altdorf >> Urkunden
1486 Juni 15 ("Sanct Veits Tag")
Urkunden
Siegler: Sr.: A.
Überlieferungsart: Abschrift
Siegelbeschreibung: aufgedr. Lacksg. der Landvogtei Schwaben u. der Gräflich Stadionschen Kanzlei
Beglaubigungs- und Notarzeichen: Unterschriften des Registrators (der Landvogtei) Jacob Niclas Welz u. des Obervogts (der Gf. v. Stadion) Franz Anthoni E
Besonderheiten: Pap.heft, 11 S.
Überlieferungsart: Abschrift
Siegelbeschreibung: aufgedr. Lacksg. der Landvogtei Schwaben u. der Gräflich Stadionschen Kanzlei
Beglaubigungs- und Notarzeichen: Unterschriften des Registrators (der Landvogtei) Jacob Niclas Welz u. des Obervogts (der Gf. v. Stadion) Franz Anthoni E
Besonderheiten: Pap.heft, 11 S.
Or.: SchönbAO U 139
Eisenreich, Franz Anthoni, Obervogt
Stain zu Emerkingen, Bernhard von
Stain zu Emerkingen, Konrad von
Welz, Jakob Niklas; Registrator
Bettighofen : Unterstadion UL
Emerkingen UL
Emerkingen UL; Schloss
Munderkingen UL
Unterstadion UL
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:28 MEZ