Anton Sang, B. zu Stuttgart, wegen Betrugs zu Stuttgart gef. und peinlicher Anklage und Strafe verfallen, jedoch auf Fürbitten begnadigt und mit der Auflage freigel., seine Atzung zu bezahlen, dergleichen Handlungen künftig zu unterlassen und sich wohl zu verhalten, gelobt dies eidlich und schwört U. A. Sang hatte im vergangenen August bei dem Kirchenratssekretär Lorenz Schmidlin gegen das Versprechen, ihm im Herbst 1 Eimer Wein aus seinem Weinberg im Türlen zu liefern, 1 fl auf dieses Weingut mit der Begründung aufgenommen, daß er mit 1 fl Zins dem Beer aus Calw verfallen sei und dieser ihm einen Boten ins Einlager nach Stuttgart geschickt habe. Er hatte von Schmidlin auf den versprochenen Eimer noch mehr Geld - insgesamt 3 1/2 fl - aufgenommen, obwohl er weder einen Weinberg noch Wein auszulösen hatte.
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Anton Sang, B. zu Stuttgart, wegen Betrugs zu Stuttgart gef. und peinlicher Anklage und Strafe verfallen, jedoch auf Fürbitten begnadigt und mit der Auflage freigel., seine Atzung zu bezahlen, dergleichen Handlungen künftig zu unterlassen und sich wohl zu verhalten, gelobt dies eidlich und schwört U. A. Sang hatte im vergangenen August bei dem Kirchenratssekretär Lorenz Schmidlin gegen das Versprechen, ihm im Herbst 1 Eimer Wein aus seinem Weinberg im Türlen zu liefern, 1 fl auf dieses Weingut mit der Begründung aufgenommen, daß er mit 1 fl Zins dem Beer aus Calw verfallen sei und dieser ihm einen Boten ins Einlager nach Stuttgart geschickt habe. Er hatte von Schmidlin auf den versprochenen Eimer noch mehr Geld - insgesamt 3 1/2 fl - aufgenommen, obwohl er weder einen Weinberg noch Wein auszulösen hatte.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 4513
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Urfehden >> 8. Band 8: Stuttgart, Stadt und Amt >> 1. Stuttgart, Stadt
1568 Oktober 26 (Di v. Simon und Juda)
Ausf., Pap.; 1 Pap.S.
Urkunden
Siegler: Johann Mögenhart, Bm. zu Stuttgart
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 Pap. S.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 Pap. S.
Stuttgart S
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:28 MEZ
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