Grundsätze und Bestimmungen für das Finanzwesen in der BVfS Leipzig und im MfS
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BArch MfS BV Lpz Abt. VIII/1503
BArch MfS BV Lpz Abt. VIII BV Leipzig, Abteilung VIII
BV Leipzig, Abteilung VIII >> Abteilung VIII, MfS-Bezirksverwaltung Leipzig >> Abteilung VIII, MfS-BV Leipzig >> 2 Leitung, Verwaltung, Organisation, Personal >> 2.1 Verwaltung der Abteilung >> 2.1.3 Finanzen und Operativgeld
1961 - Mai 1989
Enthält u.a.:
Arbeitshinweise für die Planung und Berichterstattung der finanziellen Mittel in der BVfS Leipzig vom 1. Apr. 1981. - Sachkontenrahmen im MfS gültig ab 1. Jan. 1981. - Ordnung Nr. 2/87 über die finanzökonomische Tätigkeit im MfS vom 14. Mai 1987. - Bargeldordnung Nr. 6/89 vom 14. Apr. 1989. - Anweisungen vom 12. Dez. 1977 und vom 4. Aug. 1978 über die Aufbewahrung und Transport sowie Umgang mit Bargeld und anderen Werten. - Reisekostenordnung im MfS vom 1. Febr. 1961 (Anordnung Nr. 1/61). - Operativgeldordnung vom 15. Apr. 1983 mit erster bis dritter Durchführungsbestimmung. - Anweisung Nr.1/87 der BVfS Leipzig vom 12. Okt. 1987 über die Verwendung der Valutamittel für operative Zwecke. - Schreiben der HA VIII vom 28. März 1985 über die Finanzierung der operativen Grund- und Ergänzungsbekleidung für Mitarbeiter der Linie VIII, der Bekleidung für operative Beobachter, deren Begleiter, der Angehörigen im ständigen Sicherheitskommando im Nahhabsicherungsbereich (Mitarbeiter auf dem Gebiet der Durchsuchung und Festnahme). - Verpflegungsordnung vom 1. Okt. 1981 mit erster und zweiter Durchführungsbestimmung. - Anerkennungsordnung Nr.7/83 vom 20. Juni 1983. - Prämienordnung vom 25. Okt. 1985. - Planungs- und Bewirtschaftungsordnung vom 20. Dez. 1976. - 1. Durchführungsbestimmung über die Lieferungen und Leistungen des MfS an Dritte vom 8. Mai 1989.
Arbeitshinweise für die Planung und Berichterstattung der finanziellen Mittel in der BVfS Leipzig vom 1. Apr. 1981. - Sachkontenrahmen im MfS gültig ab 1. Jan. 1981. - Ordnung Nr. 2/87 über die finanzökonomische Tätigkeit im MfS vom 14. Mai 1987. - Bargeldordnung Nr. 6/89 vom 14. Apr. 1989. - Anweisungen vom 12. Dez. 1977 und vom 4. Aug. 1978 über die Aufbewahrung und Transport sowie Umgang mit Bargeld und anderen Werten. - Reisekostenordnung im MfS vom 1. Febr. 1961 (Anordnung Nr. 1/61). - Operativgeldordnung vom 15. Apr. 1983 mit erster bis dritter Durchführungsbestimmung. - Anweisung Nr.1/87 der BVfS Leipzig vom 12. Okt. 1987 über die Verwendung der Valutamittel für operative Zwecke. - Schreiben der HA VIII vom 28. März 1985 über die Finanzierung der operativen Grund- und Ergänzungsbekleidung für Mitarbeiter der Linie VIII, der Bekleidung für operative Beobachter, deren Begleiter, der Angehörigen im ständigen Sicherheitskommando im Nahhabsicherungsbereich (Mitarbeiter auf dem Gebiet der Durchsuchung und Festnahme). - Verpflegungsordnung vom 1. Okt. 1981 mit erster und zweiter Durchführungsbestimmung. - Anerkennungsordnung Nr.7/83 vom 20. Juni 1983. - Prämienordnung vom 25. Okt. 1985. - Planungs- und Bewirtschaftungsordnung vom 20. Dez. 1976. - 1. Durchführungsbestimmung über die Lieferungen und Leistungen des MfS an Dritte vom 8. Mai 1989.
Akte
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 13:02 MESZ
Hierarchie
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