Friedrich [III.], Landgraf von Thüringen und Markgraf von Meißen, und dessen Ehefrau Katharina vermitteln eine Einigung zwischen dem Kloster Beuditz (Buticz) einerseits sowie Hans von der Neustadt (Nuestad) und dessen Ehefrau Elisabeth andererseits. Dem Kloster werden damit die Wiesen, Weiden und Äcker auf dem Hufener (in dem Hufener) und alle anderen Güter, die Hans und Elisabeth von der Neustadt bisher vom Kloster innehatten, zugesprochen. Das Kloster hat dafür an Hans und Elisabeth von der Neustadt bereits 20 Schock Freiberger Groschen gezahlt. Ferner wird festgestellt, dass auch alle anderen Güter auf dem Hufener und am diesen umgebenden Alten Fluss (in dem hufener ... und umme den Alden Fluz, der dar umme get) sowie der Weg unter dem Roten Berg dem Kloster gehören sollen. - Siegel der Aussteller angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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