Eberhard [III.] Herzog von Württemberg (voller Titel) belehnt Hans Georg von Wernau (Werdnaw) für sich selbst und als Lehensträger seines Bruders Veit Wolf von Wernau mit seinem Sohn Franz Joseph von Wernau und seines Vetters Maximilian Gottfried von Wernau mit 2 lb 5 ß h und 1 Malter Roggen Sulzer Maß, den ihm die Pfleger [der Kapelle] Sankt Wendelin zu Sulz aus dem Tyßlinzehnten zu Sulz aus den beiden Teilen von Berthold Gut (Gue(o)ten) und des Heiligen geben. Das Lehen hatten zuvor Johannes Ifflinger, sein Sohn Hieronymus Ifflinger von Graneck und sein Sohn Hans Friedrich II. Ifflinger von Graneck von den verstorbenen Herzögen Christoph und Ludwig von Württemberg empfangen, bis es mit Einverständnis aller Ifflinger von Graneck an den Großvater der Belehnten, Hans Veit von Wernau, verkauft wurde. Wenn aus der Sippe und dem Geschlecht des Belehnten keine Mannspersonen vorhanden sind, sollen daraufhin die Frauen oder Töchter belehnt werden, aber immer ein Mann als Lehengenosse gestellt werden, um das Lehen zu empfangen.
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Eberhard [III.] Herzog von Württemberg (voller Titel) belehnt Hans Georg von Wernau (Werdnaw) für sich selbst und als Lehensträger seines Bruders Veit Wolf von Wernau mit seinem Sohn Franz Joseph von Wernau und seines Vetters Maximilian Gottfried von Wernau mit 2 lb 5 ß h und 1 Malter Roggen Sulzer Maß, den ihm die Pfleger [der Kapelle] Sankt Wendelin zu Sulz aus dem Tyßlinzehnten zu Sulz aus den beiden Teilen von Berthold Gut (Gue(o)ten) und des Heiligen geben. Das Lehen hatten zuvor Johannes Ifflinger, sein Sohn Hieronymus Ifflinger von Graneck und sein Sohn Hans Friedrich II. Ifflinger von Graneck von den verstorbenen Herzögen Christoph und Ludwig von Württemberg empfangen, bis es mit Einverständnis aller Ifflinger von Graneck an den Großvater der Belehnten, Hans Veit von Wernau, verkauft wurde. Wenn aus der Sippe und dem Geschlecht des Belehnten keine Mannspersonen vorhanden sind, sollen daraufhin die Frauen oder Töchter belehnt werden, aber immer ein Mann als Lehengenosse gestellt werden, um das Lehen zu empfangen.
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 38 T 1 Nr. 1054
II Baisingen d 22 b
C) VIIII)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 38 T 1 Gf. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive: Urkunden
Gf. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive: Urkunden >> Baisingen
1671 April 15
Gesamtarchiv Schenk von Stauffenberg
Urkunden
Deutsch
Ausstellungsort: Stuttgart
Siegler: Aussteller.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 Siegel: Obere Siegelkapsel abgegangen.
Siegler: Aussteller.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 Siegel: Obere Siegelkapsel abgegangen.
Gut; Berthold (Sulz am Neckar RW)
Wernau, von; Franz Joseph, zu Pfauhausen, Steinbach und Bieringen
Wernau, von; Hans Georg, zu Dießen, Dettlingen, Bittelbronn und Baisingen (+1696)
Wernau, von; Hans Veit, zu Pfauhausen, Unterboihingen, Dießen und Bieringen
Wernau, von; Marquard Wilhelm Adam
Wernau, von; Maximilian Gottfried
Wernau, von; Veit Wolf, zu Pfauhausen, Bieringen und Steinbach
Stuttgart S; (Ausstellungsort)
Sulz am Neckar RW; Kapelle Sankt Wendelin; Pfleger
Sulz am Neckar RW; Stadt; Einwohner
Sulz am Neckar RW; Sulzer Maß
Sulz am Neckar RW; Tyßlinzehnt
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:50 MESZ
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