Amt Buir (Bestand)
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01.01.02
Stadtarchiv Kerpen (Archivtektonik) >> Archivgut eigener Herkunft >> Kommunale Bestände bis 1974
[1676-01-01/1986-12-31]
Vorwort: Akten der Amtsverwaltung Buir bis zur kommunalen Neuordnung 1975
Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: Die im Jahr 1800 gebildete Mairie Buir bestand aus den Kommunen Buir, Manheim, Oberbolheim und Rath. Oberbolheim und Rath wurden 1816, im Zuge der preußischen Neuordnung Rheinlands, dem Kreis Düren eingegliedert, Matthias Rey blieb Bürgermeister. Zwischen 1821 und 1931 bestanden zwischen Buir und Blatzheim häufig Personalunionen. 1931 (1938 offiziell) übernahm der Kerpener Bürgermeister die Verwaltung des Amtes Buir und der Gemeinde Blatzheim. 1954 wurde diese Entscheidung wieder rückgängig gemacht. Jedoch beendete das Köln-Gesetz 1974 die 20 Jahre andauernde Selbständigkeit und gliederte die Gemeinden der Stadt Kerpen ein.
Obwohl Buir bereits 1841 eine eigene Bahnstation bekam, blieben die Orte bis weit in das 20. Jahrhundert hinein landwirtschaftlich geprägt. Kurz vor dem Jahrhundertwechsel wurden in Buir (1897) und in Manheim (1898) Kirchen im neugotischen Stil erbaut.
Der vorliegende Bestand umfasst die Akten des Amtes Buir bis zur Eingliederung in die Stadt Kerpen. Die Verzeichnungseinheiten 1 bis 1380 wurden 1962 durch die Archivberatungsstelle Rheinland aufgenommen und 1964 verzeichnet. Die übrigen Akten wurden seit den 1980er-Jahren von Stadtarchivarin Susanne Harke-Schmidt aus dem obsolet gewordenen Rathaus in das neu eingerichtete Stadtarchiv Kerpen überführt und nach und nach von verschiedenen Bearbeitern verzeichnet.
Am Ende des Bestandes befinden sich außerdem zwei Archivkartons mit sog. "Varia": ungeordnete Einzelschriftstücke zu unterschiedlichen Themen, vorwiegend aus der 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts.
Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: Die im Jahr 1800 gebildete Mairie Buir bestand aus den Kommunen Buir, Manheim, Oberbolheim und Rath. Oberbolheim und Rath wurden 1816, im Zuge der preußischen Neuordnung Rheinlands, dem Kreis Düren eingegliedert, Matthias Rey blieb Bürgermeister. Zwischen 1821 und 1931 bestanden zwischen Buir und Blatzheim häufig Personalunionen. 1931 (1938 offiziell) übernahm der Kerpener Bürgermeister die Verwaltung des Amtes Buir und der Gemeinde Blatzheim. 1954 wurde diese Entscheidung wieder rückgängig gemacht. Jedoch beendete das Köln-Gesetz 1974 die 20 Jahre andauernde Selbständigkeit und gliederte die Gemeinden der Stadt Kerpen ein.
Obwohl Buir bereits 1841 eine eigene Bahnstation bekam, blieben die Orte bis weit in das 20. Jahrhundert hinein landwirtschaftlich geprägt. Kurz vor dem Jahrhundertwechsel wurden in Buir (1897) und in Manheim (1898) Kirchen im neugotischen Stil erbaut.
Der vorliegende Bestand umfasst die Akten des Amtes Buir bis zur Eingliederung in die Stadt Kerpen. Die Verzeichnungseinheiten 1 bis 1380 wurden 1962 durch die Archivberatungsstelle Rheinland aufgenommen und 1964 verzeichnet. Die übrigen Akten wurden seit den 1980er-Jahren von Stadtarchivarin Susanne Harke-Schmidt aus dem obsolet gewordenen Rathaus in das neu eingerichtete Stadtarchiv Kerpen überführt und nach und nach von verschiedenen Bearbeitern verzeichnet.
Am Ende des Bestandes befinden sich außerdem zwei Archivkartons mit sog. "Varia": ungeordnete Einzelschriftstücke zu unterschiedlichen Themen, vorwiegend aus der 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts.
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.11.2025, 13:59 MEZ