Ehevertrag zwischen Ursula geborene Langbader, Witwe des Webers Johann Härlen, und dem Kunst- und Porträtmaler Andreas Schneck. Die Braut hat aus ihrer ersten Ehe die Tochter Sabina Barbara. Geschlossen wird der Vertrag im Beisein der Weber Andreas Härlen und Johann Vetter als Pfleger der Braut und ihrer Tochter sowie des Marners Johann Georg Reutti und des Forellenwirts [Wirtschaft Zur Forelle, Fischergasse 25] Johann Leonhard Meyer als Pfleger des Bräutigams.
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Ehevertrag zwischen Ursula geborene Langbader, Witwe des Webers Johann Härlen, und dem Kunst- und Porträtmaler Andreas Schneck. Die Braut hat aus ihrer ersten Ehe die Tochter Sabina Barbara. Geschlossen wird der Vertrag im Beisein der Weber Andreas Härlen und Johann Vetter als Pfleger der Braut und ihrer Tochter sowie des Marners Johann Georg Reutti und des Forellenwirts [Wirtschaft Zur Forelle, Fischergasse 25] Johann Leonhard Meyer als Pfleger des Bräutigams.
A Urk. Heiratsverträge, 647
A Urk. Heiratsverträge A Urkunden Heiratsverträge
A Urkunden Heiratsverträge
1783 Mai 27.
Archivale
Sprache: Deutsch
Ausstellungsort: Ulm
Aussteller: Ursula geborene Langbader verwitwete Härlen und
Siegler: Unbesiegelt, beglaubigt durch die Unterschriften von Christoph Heinrich von Besserer iunior, Valentin Stoß und Johann Friedrich Gaum
Kanzleivermerke: No. 141 (19. Jh.)
Überlieferung: Orig.
Beschreibstoff: Papierlibell
Siegelbefund: Unbesiegelt
Rückvermerke: Inhaltsangabe (18. Jh.)
Anmerkungen: Beilagen:
1. Entwurf des Vertrags vom 13. Mai 1783
2. Inventar über den vom Bräutigam in die Ehe gebrachten Besitz vom 23. Oktober 1783
Bemerkungen: Andreas Schneck war der Sohn des Ulmer Malers, Feuerwerkers und Schanzschreibers Johann Andreas Schneck. Er beging am 10. März 1792 im Alter vom 43 Jahren im Ulmer Zuchhaus, in das er ein Jahr zuvor wegen einer Straftat eingliefert worden war, Selbstmord (Weyermann, Neue Nachrichten, S. 488f.)
Datum: So geschehen Ulm, den 27. maii 1783.
Ausstellungsort: Ulm
Aussteller: Ursula geborene Langbader verwitwete Härlen und
Siegler: Unbesiegelt, beglaubigt durch die Unterschriften von Christoph Heinrich von Besserer iunior, Valentin Stoß und Johann Friedrich Gaum
Kanzleivermerke: No. 141 (19. Jh.)
Überlieferung: Orig.
Beschreibstoff: Papierlibell
Siegelbefund: Unbesiegelt
Rückvermerke: Inhaltsangabe (18. Jh.)
Anmerkungen: Beilagen:
1. Entwurf des Vertrags vom 13. Mai 1783
2. Inventar über den vom Bräutigam in die Ehe gebrachten Besitz vom 23. Oktober 1783
Bemerkungen: Andreas Schneck war der Sohn des Ulmer Malers, Feuerwerkers und Schanzschreibers Johann Andreas Schneck. Er beging am 10. März 1792 im Alter vom 43 Jahren im Ulmer Zuchhaus, in das er ein Jahr zuvor wegen einer Straftat eingliefert worden war, Selbstmord (Weyermann, Neue Nachrichten, S. 488f.)
Datum: So geschehen Ulm, den 27. maii 1783.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:15 MESZ
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