Es wird bekundet, dass durch den Hofmeister und die Räte Kurfürst Philipps von der Pfalz und mit dessen Wissen und Willen ein Kaufvertrag zwischen Graf Philipp I. von Hanau-Münzenberg (Philipps grafen zu Hanaw) und Gottfried IX. von Eppstein-Münzenberg (Gotfriden hern zu Epstain) um das von der Pfalz zu Mannlehen rührende Schloss und Städtlein Homburg (Hohem-) mit Rechten und Zubehör vereinbart worden ist. Der Käufer Philipp von Hanau soll Gottfried 19.000 Gulden zu Kathedra Petri [22.02.] und gemäß der darüber ausgestellten Zettel bezahlen. Binnen vier Wochen nach der Übergabe von Schloss und Amt Homburg soll eine Grenzbegehung zwischen den Gemarkungen Homburg und Kirdorf (-torf) stattfinden. Gottfried soll dem von Hanau binnen 14 Tagen ein Vidimus der Artikel der Teilungsurkunde über Ortenberg (Orttem-) und die Zugehörungen des Teils überreichen. Über den Kauf soll ein Bewilligungsbrief des Pfalzgrafen ausgestellt werden. Diese Vereinbarung wurde als Chirograph angefertigt, beiden Parteien ist ein Teil übergeben worden.
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Es wird bekundet, dass durch den Hofmeister und die Räte Kurfürst Philipps von der Pfalz und mit dessen Wissen und Willen ein Kaufvertrag zwischen Graf Philipp I. von Hanau-Münzenberg (Philipps grafen zu Hanaw) und Gottfried IX. von Eppstein-Münzenberg (Gotfriden hern zu Epstain) um das von der Pfalz zu Mannlehen rührende Schloss und Städtlein Homburg (Hohem-) mit Rechten und Zubehör vereinbart worden ist. Der Käufer Philipp von Hanau soll Gottfried 19.000 Gulden zu Kathedra Petri [22.02.] und gemäß der darüber ausgestellten Zettel bezahlen. Binnen vier Wochen nach der Übergabe von Schloss und Amt Homburg soll eine Grenzbegehung zwischen den Gemarkungen Homburg und Kirdorf (-torf) stattfinden. Gottfried soll dem von Hanau binnen 14 Tagen ein Vidimus der Artikel der Teilungsurkunde über Ortenberg (Orttem-) und die Zugehörungen des Teils überreichen. Über den Kauf soll ein Bewilligungsbrief des Pfalzgrafen ausgestellt werden. Diese Vereinbarung wurde als Chirograph angefertigt, beiden Parteien ist ein Teil übergeben worden.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 816, 662
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Liber ad vitam I (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1486 November 29 (uf sannt Anndreas abennt)
fol. 338v-339r
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Kopfregest: "Beredung ain keuffs zuschen dem von Hanaw und dem von Epstein". Weitere Abschrift: GLAK 67 Nr. 829, fol. 403r-403v (Nr. 307).
Eppstein-Münzenberg, Gottfried IX. von; Graf zu Diez, -1522
Bad Homburg vor der Höhe HG
Kirdorf : Bad Homburg vor der Höhe HG
Ortenberg FB
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:06 MESZ
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