Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Bei der angeordneten anzulegenden Landestrauer an den Dienstuniformen wegen des Ablebens von Großherzog Ludwig II. treten ab 18. Juli 1848 Lockerungen ein, denen ab 10. August 1848 weitere folgen
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Bei der angeordneten anzulegenden Landestrauer an den Dienstuniformen wegen des Ablebens von Großherzog Ludwig II. treten ab 18. Juli 1848 Lockerungen ein, denen ab 10. August 1848 weitere folgen
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> A Staatsoberhaupt, Landständische Verfassung >> A.1 Staatsoberhaupt, fürstliche Familie, Huldigung, Landestrauer, Orden und Ehrenzeichen
Darmstadt, 1848 Juli 20
Sachakte
Vermerke: Deskriptoren: Ludwig (Hessen und bei Rhein, Großherzog, II.)
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.