Gemeinde und Untertanen zu Hausen am Andelsbach beschweren sich gegen Graf Johann zu Zollern wegen übermäßiger Beschwerungen mit Diensten. Beide Parteien werden nach Innsbruck vor die oberösterreichische Regierung vorgeladen, wo vor den verordneten Kommissaren verhandelt wird. Da keine gütliche Einigung zustandekommt, wird decidiert: 1)-2) Bestrafung lässiger Schuldner 3)-9) Erhöhung der Strafen bei gemeinen und anderen Freveln 10)-12) Höhe des Umgeldes 13)-14) freie Wahl der Mühle 15)-17) Einholung des Heiratskonsenses und -Zettels in der gräflichen Kanzlei 18) Bestrafung vorehelichen Beischlafs 19)-22) Leibeigenschaft 23) Heranziehung der Untertanen zu gräflichen Jagden 24) Ausfertigung von Kontrakten 25) freier Getreideverkauf der Untertanen ausgenommen bei Teuerung 26)-27) Verringerung der jährlichen Steuer 28)-31) Rückerstattung des an den Grafen gezahlten Hilfsgeldes von 1.500 Gulden 32)-34) gemessene Fronen 35)-36) Entlassung der um Taglohn für den Grafen arbeitenden Hausener 37) ungemessene Fron 38) Aufstellung der Kirchenrechnung 39) Verringerung des Wildprets 40) Abschriften vom Lehenurbar 41) Polizeiordnung auf dem Land 42) Ab- und Einzugsgeld 43) Aufnahme fremder Personen in das Dorf 44) Abschaffung der vom Grafen geforderten Getreidefuhren der Untertanen nach Überlingen 45) Besetzung des Gerichts 46) Verechreibung von Vieh an den Grafen zum Ausgleich von Schulden [aus Strafen!] 47) Heiratskonsens und -zettel 48) Verleihung gräflicher Eigengüter 49) Abholzung des Stainhölzels 50) Bewilligung, am Engelsee durch Rodung Stockäcker zu machen 51) Auslösung der verpfändeten Hürtenwiese 52) Zulassung zweier Wirtschaftstafernen in Hausen Mündliche Klage der Untertanen zu Hausen, daß sie für den Grafen gegen Liz. Hans Jakob Holzapfl um 7.000 Gulden Kapital und 350 Gulden jährliche Verzinsung all ihr Hab und Gut verpfänden mußten. Da den Ruffingern diese Obligation gänzlich erlassen wurde, wird diese auch ihnen erlassen werden Die bisherigen Streitigkeiten sollen aufgehoben sein. Der Abschied soll ohne Nachteil für das Haus Österreich sein Beilagen: Abschrift [18. Jh.], Papierlibell, 10 Blatt, einer am 23. April 1746 zu Innsbruck von Jos. Phil(ipp) Boussier, oberösterr. Regimentskanzlisten und Registraturamtssubstituten, beglaubigte Abschrift, wonach die Abschrift dem im sogenannten Schwabenbuch von 1620 bei der oberösterr. Regismentsresgistratur folio 66 registrierten Abschied gleichlautend ist; Abschrift [18. Jh.], Papierlibell, 12 Blatt, sonst am 23. April 1746 zu Innsbruck von Jos. Phil(ipp) Boussier, oberösterr. Regimentskanzlisten und Registraturamtssubstituten, beglaubigte Abschrift, wonach die Abschrift dem im sogenannten Schwabenbuch von 1620 bei der oberösterr. Regismentsresgistratur folio 66 registrierten Abschied gleichlautend ist

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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