Urgicht des Elias Schlaiss von Gussgenstadt (Gussenstadt), Dienstknecht des Jörg Gräulich zu Waldhausen, nach seiner Angabe etwa 19 Jahre alt
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A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7636
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 22 Urgichten
1632 April 26, Donnerstag
Regest: Er sagt, die Maria Lutz habe neben ihm beim Anwalt Jörg Köpf zu Waldhausen gedient. Sie sei um Martini 1630 bis Jacobi 1631, also nicht ganz ein Jahr im Dienst geblieben. In dieser Zeit habe sie sich immer wild und frech erzeigt und nicht bald einen Knecht auf der Gasse unangeschrien gelassen oder wohl gar herumgerissen, wie sie ihm auch getan und keine Ruhe gelassen. Was er getan, habe er deshalb gleichsam gezwungen tun müssen. Ungefähr 8 oder 14 Tag vor Jacobi sei sie zu ihm in seine Kammer und Bett gekommen und hernach noch einmal, da er mit ihr auf ihr Anreizen Unzucht getrieben, und sonst weiter nie. Er könne darum nicht erachten, dass sie von ihm schwanger geworden sein sollte. Denn sie sei fast eine gemeine Metz (= Dirne) gewesen, die einen jeder, der nur wollte, zu ihr hineingelassen habe, wie der Knecht des Hans Hörmann namens Hans, der von St. Bartholome gebürtig sei, und ebenso der Schäfer des Hans Hörmann, den man nur den Siebenwütigen nannte, zu ihr gingen. Was sie zu Eybach, wohin sie auf Jacobi zum Müller in Dienst kam, für einen Wandel führte, wisse er nicht. Denn er sei nie mehr zu ihr gekommen. Er habe gehört, dass der Knecht des Müllers von der Steig, als sie mit ihrem Meister von Eybach auf der Mühle an der Steig gezogen war, auch mit ihr zu tun gehabt, der sie und das Kind zu behalten sich solle verlauten lassen haben.
Er bittet hierauf um Gnad und Entlassung aus dem Gefängnis.
Er bittet hierauf um Gnad und Entlassung aus dem Gefängnis.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ