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Verordnung: Um über die Viehmärkte im Lande besser unterrichtet zu sein, ist die Beschickung und der Handel auf diesen Märkten mit Tabellen, wie dargestelltes Muster zeigt, der Regierung anzuzeigen (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)
Verordnung: Um über die Viehmärkte im Lande besser unterrichtet zu sein, ist die Beschickung und der Handel auf diesen Märkten mit Tabellen, wie dargestelltes Muster zeigt, der Regierung anzuzeigen (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> V Handel und Gewerbe >> V.5 Gewerbe >> V.5.5 Märkte und Messen
Gießen, 1817 Februar 11
Sachakte
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