Peter Lux aus Neuhausen an der Erms, wegen Wildfrevels im gräflichen Forst gef., jedoch auf sein und seiner Freunde Bitten mit der Auflage freigel., Graf Eberhard von Württemberg bis Jakobi (25. Juli) einen Abtrag zu leisten, sich auf obrigkeitliche Mahnung an dem Ort zu stellen, wohin er gewiesen würde und sich nicht unerlaubt zu entfernen, schwört U. und gelobt eidlich, zeitlebens kein Waidwerk mehr zu treiben oder anderen dazu zu raten. Er stellt fünf Bürgen, die im Falle der Zahlungsunfähigkeit mit der Summe des noch festzusetzenden Abtragsgelds, bei Bruch dieser Verschreibung aber der Herrschaft Württemberg mit 50 fl verfallen sein sollen. - Bürgen: 1) Werner Schütz, Forstmeister 2) Hans Emhardt 3) Thomas Groß, letztere beide B. zu Urach 4) Paulin Buckeler, Stadtknecht daselbst 5) Jörg Peter aus Neuhausen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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