Transfix zu Nr. 57 - Herzog Adolf von Kleve gestattet Derick van Barle und Johann van Engelrom, zu Gunsten des Regularienklosters in den Vrede auf ihre Behandigung mit dem zu Haus Aspel gehörigen Gut Tolborch bei Lüttingen Loikum zu verzichten, sowie dem Kloster, in die Behandigung mit diesem Gut als einen Erbzinsgut mit einem auf das Haus Aspel zu zahlenden Erbzins von einem Alten Groten jährlich einzutreten; bei der Einlöse von Aspel durch ? soll nach Aspelschem Recht verfahren werden. Original, Pergament, Siegel des Herzogs in rotem Wachs beschädigt

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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