Erzbischof Heinrich von Köln, Erzkanzler für Italien, an Äbtissin und Konvent von Essen: Er widerruft die Mahnung, die wegen der als Subsidium commune der Stadt und der Diözese auferlegten und vom Stift nicht gez-ahlten drei Zehnten von seinen Kommissaren, dem Subdekan und dem Domherrn Gerhard von Limburg (Lymburg), ausgesprochen worden war. Er will, dass das Stift nicht weiter behelligt wird. Datum a.d. 1321, in octava beati Remigii.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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