Bezirksbauämter, Straßenbau, Wasserbau, Staatliche Vermessungsämter
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Tektonik
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik) >> (Süd-) Baden 1945-1952: Untere Verwaltungs- und untere Sonderbehörden >> Geschäftsbereich Bad. Ministerium der Finanzen
Überlieferungsgeschichte
Für das Wasser- und Straßenbauwesen auf Bezirksebene wurden 1810 Wasser- und Straßenbauinspektionen eingerichtet, deren Zahl und Bezirke sich in der Folge wiederholt änderten, die aber jeweils für mehrere Bezirksämter zuständig waren. Zu ihren Aufgaben gehörten der Bau und der Unterhalt der Landstraßen, die wegebauliche Aufsicht über Kreisstraßen und Gemeindewege sowie die Instandhaltung und Verbesserung von Fluß- und Uferbauten, Wasserstraßen und Hafenanlagen. Sie verloren 1876 einen Teil ihrer Kompetenzen an die damals neu errichteten Rheinbauinspektionen und wurden 1921 in Wasser- und Straßenbauämter, 1936 in Straßenbauämter umbenannt. Ihre wasserbaulichen Aufgaben gingen damals (1936) an die Kultur- und Wasserbauämter über; nur die Ämter in Konstanz und - bis 1940 - in Waldshut behielten (mit geänderter Amtsbezeichnung) die Aufgaben im alten Umfang. Die Inspektionen bzw. Ämter unterstanden seit 1815 der damals neu errichteten Wasser- und Straßenbaudirektion, die 1819 dem Innenministerium angegliedert, 1823 in Oberdirektion des Wasser- und Straßenbaus umbenannt, 1885 als Zentralmittelstelle verselbständigt, 1921 wieder als Wasser- und Straßenbauinspektion bezeichnet und 1933 aufgehoben wurde. Nachdem die Ämter bis dahin fast durchgängig beim Innenministerium ressortierten, kamen sie 1919 zum Geschäftsbereich des Arbeitsministeriums, 1924 des Finanzministeriums und 1933 des Finanz- und Wirtschaftsministeriums, dessen Abteilung Wasser- und Straßenbau sie direkt unterstellt wurden.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs übernahmen die Bezirksbauämter des Landes Baden auch die Hochbauaufgaben des ehemaligen Deutschen Reiches bzw. des Bundes. Für die militärischen Bauaufgaben (zunächst nur der Besatzungsmacht) entstanden 1945 französische Dienststellen, denen 1946 unter französischer Oberausficht stehende deutsche Stellen ("Annexe du Genie") als faktische Nachfolger der deutschen Heeresbauämter zugeordnet wurden; die Aufgaben dieser deutschen Dienststellen gingen 1948 auf die Spezialbauämter für das französische Militärbauwesen über, die später in Sonderbauämter umbenannt wurden. Neben den Spezialbauämtern für das französische Militärbauwesen entstand als weitere Sonderbaubehörde das Wiederaufbaubüro der Universität Freiburg.
Nach der Teilung Badens 1945 ergaben sich auf dem Gebiet des Vermessungswesens keine grundlegenden Änderungen; lediglich die Ressortzugehörigkeit wechselte für kurze Zeit von November 1946 bis August 1947 vom Finanzministerium zum Wirtschaftsministerium. Mit der Gründung des Landes Baden-Württemberg gingen die Vermessungsämter in den Geschäftsbereich des Innenministeriums über.
Für das Wasser- und Straßenbauwesen auf Bezirksebene wurden 1810 Wasser- und Straßenbauinspektionen eingerichtet, deren Zahl und Bezirke sich in der Folge wiederholt änderten, die aber jeweils für mehrere Bezirksämter zuständig waren. Zu ihren Aufgaben gehörten der Bau und der Unterhalt der Landstraßen, die wegebauliche Aufsicht über Kreisstraßen und Gemeindewege sowie die Instandhaltung und Verbesserung von Fluß- und Uferbauten, Wasserstraßen und Hafenanlagen. Sie verloren 1876 einen Teil ihrer Kompetenzen an die damals neu errichteten Rheinbauinspektionen und wurden 1921 in Wasser- und Straßenbauämter, 1936 in Straßenbauämter umbenannt. Ihre wasserbaulichen Aufgaben gingen damals (1936) an die Kultur- und Wasserbauämter über; nur die Ämter in Konstanz und - bis 1940 - in Waldshut behielten (mit geänderter Amtsbezeichnung) die Aufgaben im alten Umfang. Die Inspektionen bzw. Ämter unterstanden seit 1815 der damals neu errichteten Wasser- und Straßenbaudirektion, die 1819 dem Innenministerium angegliedert, 1823 in Oberdirektion des Wasser- und Straßenbaus umbenannt, 1885 als Zentralmittelstelle verselbständigt, 1921 wieder als Wasser- und Straßenbauinspektion bezeichnet und 1933 aufgehoben wurde. Nachdem die Ämter bis dahin fast durchgängig beim Innenministerium ressortierten, kamen sie 1919 zum Geschäftsbereich des Arbeitsministeriums, 1924 des Finanzministeriums und 1933 des Finanz- und Wirtschaftsministeriums, dessen Abteilung Wasser- und Straßenbau sie direkt unterstellt wurden.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs übernahmen die Bezirksbauämter des Landes Baden auch die Hochbauaufgaben des ehemaligen Deutschen Reiches bzw. des Bundes. Für die militärischen Bauaufgaben (zunächst nur der Besatzungsmacht) entstanden 1945 französische Dienststellen, denen 1946 unter französischer Oberausficht stehende deutsche Stellen ("Annexe du Genie") als faktische Nachfolger der deutschen Heeresbauämter zugeordnet wurden; die Aufgaben dieser deutschen Dienststellen gingen 1948 auf die Spezialbauämter für das französische Militärbauwesen über, die später in Sonderbauämter umbenannt wurden. Neben den Spezialbauämtern für das französische Militärbauwesen entstand als weitere Sonderbaubehörde das Wiederaufbaubüro der Universität Freiburg.
Nach der Teilung Badens 1945 ergaben sich auf dem Gebiet des Vermessungswesens keine grundlegenden Änderungen; lediglich die Ressortzugehörigkeit wechselte für kurze Zeit von November 1946 bis August 1947 vom Finanzministerium zum Wirtschaftsministerium. Mit der Gründung des Landes Baden-Württemberg gingen die Vermessungsämter in den Geschäftsbereich des Innenministeriums über.
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
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13.11.2025, 2:41 PM CET
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