Supplicationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
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(1) 0487
Rep. 29, Nr. 583
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.07. 1. Kläger G
(1642-1703) 20.06.1707-02.11.1708
Kläger: (2) Henning Joachim Gerdes, Sekretär am Tribunal
Beklagter: Franz Michael von Boltenstern, Hofgerichtsdirektor und Maria Jantzen, Witwe des Johann Kempe
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Bekl.: Franz Michael von Boltenstern (A), Dr. Christoph Gröning (P)
Fallbeschreibung: Der Kl. hat durch seine Ehefrau Ansprüche an dem Gut Bartelshagen, über dessen Besitz sich die Bekl. und der Direktor des Pommerschen Hofgerichts Franz Michael von Boltenstern bei einem Vorbescheid (Nr. 484) geeinigt haben. Der Kl. protestiert gegen das Inkrafttreten des Vorbescheides, da dieser Vergleich seine Ansprüche nicht beachtet. Der Urgroßvater seiner Ehefrau, Friedrich Mevius, hat 1624 Baltzer Datenberg 1.200 fl. Kapital geliehen, für dessen Rückzahlung der Landrat von Mörder zu Daskow und Sivert Datenberg zu Altenhagen gebürgt haben. Da diese Schuld nicht bezahlt wurde, hat David Mevius sich 1642 mit Baltzer Datenberg darauf verglichen, daß er für Kapital und Zinsen (936 fl.) das Gut Bartelshagen als eine Spezialhypothek erhalten und er dieses Gut bis zur Bezahlung der gesamten Forderung in Besitz genommen hat. Daraufhin hat Mevius 1644 einen Pachtvertrag mit Cord Parow, dem ersten Ehemann der Bekl., abgeschlossen, der ihm bis 1655 jährlich 300 fl. bezahlen soll. Nach Vertragsablauf fordert Parow von Mevius die Ersetzung der von ihm vorgenommenen Meliorationen, beide einigen sich darauf, daß Parow nur die Zinsen von der Obligation bezahlt, die Erträge des Gutes aber als Ausgleich für die Meliorationen behalten darf. Zwischen 1657 und 1664 hat Parow keine Zinsen bezahlt ebsowenig 1667/68 und nach dem Tode Mevius im Jahre 1670. Der Schwiegervater des Kl.s hat die Bekl. vor dem Hofgericht zur Bezahlung aufgefordert und bis zu seinem Tode 1697 Abschläge auf seine Forderung erhalten. Der Kl. hat nach seiner Eheschließung die Forderungen seiner Frau formiert, diese Ansprüche des Kl.s belaufen sich mittlerweile auf 3.769 fl. 18 s und er fordert die Deponierung des Geldes in der Tribunalskanzlei durch den Hofgerichtsdirektor, bevor er bereit ist, diesem das Gut abzutreten. Das Tribunal fordert die Bekl. am 12.07. zur Erwiderung auf. Am 23.09. legt Boltenstern seine Gegenrechnung vor und bezieht die jährlich gezahlten 300 fl. und die nicht erfolgten Meliorationen mit ein, wodurch sich ein an den KL. und dessen Erblasser bezahlter Überschuß von 714 fl. ergibt. Das Tribunal fordert den Kl. am 18.11. zur Antwort auf, die am 02.12. eingeht und in der der Kl. auf seiner Forderung besteht. Das Tribunal fordert den Bekl. am 16.12.1707 zur Erwiderung auf. Am 03.02. legt der Bekl. weitere Rechnungen vor und bestreitet die Forderungen des Kl.s, wobei er das Tribunal bittet, dem Kl. zu verbieten, einen neuen Pachtvertrag über Bartelshagen abzuschließen. Das Tribunal schließt am 21.02.1708 daraufhin die Beweisaufnahme. Am 27.03. trägt der Kl. neue Argumente vor, die das Tribunal am 04.04. zu berücksichtigen verspricht. Am 09.07. lädt das Tribunal die Parteien auf den 14.09.1708 zu einem Vergleich vor. Am 06.09. bittet der Bekl. um Terminverschiebung, am 07.09. verlegt das Tribunal den Vorbescheid auf den 30.10.1708 An diesem Tag legt der Bekl. weitere Beweise für erfolgte Zahlungen vor, das Tribunal vergleicht die Parteien darauf, daß der Bekl. dem Kl. 700 Rtlr pomm. Courant bezahlt, dieser dafür das Gut räumt.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1707-1708
Prozessbeilagen: (7) Verschreibung des Dorfes Bartelshagen cum pertinentiis durch Baltzer Datenberg für David Mevius im Gegenzug für 1.200 fl. Kapital und 936 fl. Zinsen vom 26.03.1642; Verzicht der Margaretha Mörder, Ehefrau des Baltzer Datenberg, auf ihre Rechte und die ihrer Erben an Bartelshagen zugunsten David Mevius vom 28.03.1642; vom Kl. erstellte Liquidation dessen so meiner Eheliebsten Erbgeber aus Bartelshagen genossen und ich annoch zu fordern habe; von David Mevius angefertigte Nachricht über meinen Nachstand aus Bartelshagen; Schreiben der Maria Jantzen an Dr. Jakob Lemcke zu Rostock vom 16.08. und 31.12.1689; Urteil der Kgl. Reduktionskommission vom 09.06.1694; Schreiben des G.D. v. Engelbrechten zu Stade an die Kgl. Reduktionskommission vom 21.08.1694; Schreiben der Maria Jantzen an Dr. Siebrandt in Rostock vom 15.08.1698; Schreiben G. Pansows an den Kl. vom 28.08.1701; Mandatum inihibitorium des Tribunals gegen Boltenstern vom 04.08.1702; Supplik des Kl.s an das Pommersche Hofgericht vom 06.09.1702; Mandatum ejectionis des Pommerschen Hofgerichts vom 19.09.1702; Erklärung der Maria Jantzen über Einräumung des Gutes Bartelshagen an den Kl. vom 26.01.1703; vom Greifswalder Notar Matthias Saccus ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 10.10.1702; Aufstellung über Schulden, die lt. Prioritätsurteil des Hofgerichts vom 15.12.1669 auf Datenbergs Anteil von Altenhagen haften; Konkursurteil des Hofgerichts vom 15.12.1669
Beklagter: Franz Michael von Boltenstern, Hofgerichtsdirektor und Maria Jantzen, Witwe des Johann Kempe
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Bekl.: Franz Michael von Boltenstern (A), Dr. Christoph Gröning (P)
Fallbeschreibung: Der Kl. hat durch seine Ehefrau Ansprüche an dem Gut Bartelshagen, über dessen Besitz sich die Bekl. und der Direktor des Pommerschen Hofgerichts Franz Michael von Boltenstern bei einem Vorbescheid (Nr. 484) geeinigt haben. Der Kl. protestiert gegen das Inkrafttreten des Vorbescheides, da dieser Vergleich seine Ansprüche nicht beachtet. Der Urgroßvater seiner Ehefrau, Friedrich Mevius, hat 1624 Baltzer Datenberg 1.200 fl. Kapital geliehen, für dessen Rückzahlung der Landrat von Mörder zu Daskow und Sivert Datenberg zu Altenhagen gebürgt haben. Da diese Schuld nicht bezahlt wurde, hat David Mevius sich 1642 mit Baltzer Datenberg darauf verglichen, daß er für Kapital und Zinsen (936 fl.) das Gut Bartelshagen als eine Spezialhypothek erhalten und er dieses Gut bis zur Bezahlung der gesamten Forderung in Besitz genommen hat. Daraufhin hat Mevius 1644 einen Pachtvertrag mit Cord Parow, dem ersten Ehemann der Bekl., abgeschlossen, der ihm bis 1655 jährlich 300 fl. bezahlen soll. Nach Vertragsablauf fordert Parow von Mevius die Ersetzung der von ihm vorgenommenen Meliorationen, beide einigen sich darauf, daß Parow nur die Zinsen von der Obligation bezahlt, die Erträge des Gutes aber als Ausgleich für die Meliorationen behalten darf. Zwischen 1657 und 1664 hat Parow keine Zinsen bezahlt ebsowenig 1667/68 und nach dem Tode Mevius im Jahre 1670. Der Schwiegervater des Kl.s hat die Bekl. vor dem Hofgericht zur Bezahlung aufgefordert und bis zu seinem Tode 1697 Abschläge auf seine Forderung erhalten. Der Kl. hat nach seiner Eheschließung die Forderungen seiner Frau formiert, diese Ansprüche des Kl.s belaufen sich mittlerweile auf 3.769 fl. 18 s und er fordert die Deponierung des Geldes in der Tribunalskanzlei durch den Hofgerichtsdirektor, bevor er bereit ist, diesem das Gut abzutreten. Das Tribunal fordert die Bekl. am 12.07. zur Erwiderung auf. Am 23.09. legt Boltenstern seine Gegenrechnung vor und bezieht die jährlich gezahlten 300 fl. und die nicht erfolgten Meliorationen mit ein, wodurch sich ein an den KL. und dessen Erblasser bezahlter Überschuß von 714 fl. ergibt. Das Tribunal fordert den Kl. am 18.11. zur Antwort auf, die am 02.12. eingeht und in der der Kl. auf seiner Forderung besteht. Das Tribunal fordert den Bekl. am 16.12.1707 zur Erwiderung auf. Am 03.02. legt der Bekl. weitere Rechnungen vor und bestreitet die Forderungen des Kl.s, wobei er das Tribunal bittet, dem Kl. zu verbieten, einen neuen Pachtvertrag über Bartelshagen abzuschließen. Das Tribunal schließt am 21.02.1708 daraufhin die Beweisaufnahme. Am 27.03. trägt der Kl. neue Argumente vor, die das Tribunal am 04.04. zu berücksichtigen verspricht. Am 09.07. lädt das Tribunal die Parteien auf den 14.09.1708 zu einem Vergleich vor. Am 06.09. bittet der Bekl. um Terminverschiebung, am 07.09. verlegt das Tribunal den Vorbescheid auf den 30.10.1708 An diesem Tag legt der Bekl. weitere Beweise für erfolgte Zahlungen vor, das Tribunal vergleicht die Parteien darauf, daß der Bekl. dem Kl. 700 Rtlr pomm. Courant bezahlt, dieser dafür das Gut räumt.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1707-1708
Prozessbeilagen: (7) Verschreibung des Dorfes Bartelshagen cum pertinentiis durch Baltzer Datenberg für David Mevius im Gegenzug für 1.200 fl. Kapital und 936 fl. Zinsen vom 26.03.1642; Verzicht der Margaretha Mörder, Ehefrau des Baltzer Datenberg, auf ihre Rechte und die ihrer Erben an Bartelshagen zugunsten David Mevius vom 28.03.1642; vom Kl. erstellte Liquidation dessen so meiner Eheliebsten Erbgeber aus Bartelshagen genossen und ich annoch zu fordern habe; von David Mevius angefertigte Nachricht über meinen Nachstand aus Bartelshagen; Schreiben der Maria Jantzen an Dr. Jakob Lemcke zu Rostock vom 16.08. und 31.12.1689; Urteil der Kgl. Reduktionskommission vom 09.06.1694; Schreiben des G.D. v. Engelbrechten zu Stade an die Kgl. Reduktionskommission vom 21.08.1694; Schreiben der Maria Jantzen an Dr. Siebrandt in Rostock vom 15.08.1698; Schreiben G. Pansows an den Kl. vom 28.08.1701; Mandatum inihibitorium des Tribunals gegen Boltenstern vom 04.08.1702; Supplik des Kl.s an das Pommersche Hofgericht vom 06.09.1702; Mandatum ejectionis des Pommerschen Hofgerichts vom 19.09.1702; Erklärung der Maria Jantzen über Einräumung des Gutes Bartelshagen an den Kl. vom 26.01.1703; vom Greifswalder Notar Matthias Saccus ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 10.10.1702; Aufstellung über Schulden, die lt. Prioritätsurteil des Hofgerichts vom 15.12.1669 auf Datenbergs Anteil von Altenhagen haften; Konkursurteil des Hofgerichts vom 15.12.1669
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:28 MEZ