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Wigand, Propst von Fulda (prepositus ecclesie Fuldensis), Albert,
Propst von St. Johannesberg bei Fulda, Hermann, Propst von Frauenberg
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1251-1300
1294 September 9
Ausfertigung, Pergament, vier mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (nur Siegel Nr. 4 erhalten)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum anno Domini M° CC° nonagesimo quarto in crastino nativitatis beate virginis
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Wigand, Propst von Fulda (prepositus ecclesie Fuldensis), Albert, Propst von St. Johannesberg bei Fulda, Hermann, Propst von Frauenberg (sancte Marie) bei Fulda, Erpho, Propst von Thulba, und Magister Heinrich genannt von (Karllbach), Wormser Kleriker, bekunden, dass sie den Streit zwischen Heinrich [von Weilnau], Abt von Fulda, einerseits und Dekan Marquard, den genannten Pröpsten und dem Konvent von Fulda andererseits nach Vermittlung durch Erpho, Propst von Thulba, und Magister Heinrich genannt von (Karllbach) mit dem im Folgenden inserierten Kompromiss beilegen wollen. Inserierte Urkunde von 1294 September 9: Heinrich [von Weilnau], Abt von Fulda, Dekan Marquard, Propst Wigand, die Prälaten und der Konvent von Fulda bekunden, dass sie nach vielen Beratungen ihren Streit beilegen wollen. Dazu wollen der Abt einerseits und der Dekan und der Konvent andererseits jeweils zwei Personen bestimmen, die eine gütliche Einigung herbeiführen sollen. Die Ehre des Abtes soll unangetastet bleiben. Können sich die Schiedsrichter nicht einigen, soll der römische König Adolf als Vermittler berufen werden. Dabei soll die Ehre von Abt und Konvent gewahrt bleiben. Defensoren sollen nur mit Zustimmung von Abt und Konvent bestellt werden. Siegelankündigung Propst Wigands und Propst Alberts. Hermann, Propst von Frauenberg, siegelt mit dem Siegel des Konvents von Frauenberg. Wegen Siegelkarenz siegeln Propst Erpho und Magister Heinrich mit dem Siegel des Kustos des Klosters Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Wigand, Propst von Fulda]
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Albert, Propst von St. Johannesberg]
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Konvent von Frauenberg]
Vermerke (Urkunde): Siegler: Kustos des Klosters Fulda
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.