Landratsamt und Kreiskommunalverwaltung Jerichow II (Genthin) (Bestand)
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C 30 Jerichow II (Benutzungsort: Magdeburg)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 02. Preußische Provinz Sachsen (1816 - 1944/45) >> 02.05. Regierung Magdeburg und nachgeordnete Behörden >> 02.05.03. Landratsämter und Kreiskommunalverwaltungen im Regierungsbezirk Magdeburg
(1750-) 1816 - 1945 (-1949)
Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist.
Findhilfsmittel: Findbuch (online recherchierbar)
Registraturbildner: Allgemeine Behördengeschichte siehe unter Tektonikgruppe 02.05.03. Landratsämter und Kreiskommunalverwaltungen im Regierungsbezirk Magdeburg.
Bestandsinformationen: Allgemeine Bestandsgeschichte siehe unter Tektonikgruppe 02.05.03. Landratsämter und Kreiskommunalverwaltungen im Regierungsbezirk Magdeburg.
Eine erste Ablieferung vor allem von älteren Akten des Landratsamtes an das Staatsarchiv Magdeburg erfolgte im Jahre 1914. Der überwiegende Teil des Bestandes wurde jedoch erst 1966 aus dem Kreisarchiv Genthin übernommen. Die im Kreisarchiv Genthin hergestellte Findkartei wurde 1966 und1967 überarbeitet, ergänzt und nach Einarbeitung des älteren Bestandes neu geordnet.
Bei dem online recherchierbaren Findbuch handelt es sich um die Verzeichnung aus den Jahren 1966 und 1967, die im Jahr 2016 nur unwesentlich überarbeitet wurde.
Zusatzinformationen: Kreisgeschichte
Der Kreis Jerichow II wurde im Jahre 1816 aus dem II. Distrikt des Jerichow’schen Kreises des Herzogtums Magdeburg gebildet, der nach dem Frieden von Tilsit im Jahre 1807 nicht wie die westelbischen Teile des Herzogtums zum Königreich Westfalen geschlagen worden, sondern bei Preußen verblieben war. Der Sitz des Landratsamtes und der späteren Kreiskommunalverwaltung war Genthin.
Bis auf den Erwerb von Nitzahn und Bahnitz vom Regierungsbezirk Potsdam im Jahre 1818 und des bis dahin zum Kreis Zauch-Belzig gehörenden Gutsbezirks Gränert im Jahre 1876 blieb das Kreisgebiet bis zum Jahre 1950 unverändert.
Bei der Kreisreform im Juni 1950 erhielt der Kreis die Bezeichnung Landkreis Genthin und trat die Gemeinde Reesen an den neuen Kreis Burg ab. Bei der Verwaltungsreform von 1952 wurde die nördliche Hälfte des Kreises in den neugebildeten Kreis Havelberg eingegliedert, während im Osten ein Teil des Kreisgebietes an die Landkreise Brandenburg und Rathenow abgetreten wurde.
Der Kreis umfasste bei seiner Bildung 159 Ortschaften. Im Jahre 1939 waren es nach zahlreichen Eingemeindungen und der Auflösung der selbständigen Gutsbezirke 92 Gemeinden, darunter die Städte Genthin, Jerichow und Sandau.
Literatur zur Kreisgeschichte: Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 - 1945. Reihe A: Preußen. Band 6: Provinz Sachsen.- Walther Hubatsch [Hrsg].- Marburg (Lahn), 1975.
Findhilfsmittel: Findbuch (online recherchierbar)
Registraturbildner: Allgemeine Behördengeschichte siehe unter Tektonikgruppe 02.05.03. Landratsämter und Kreiskommunalverwaltungen im Regierungsbezirk Magdeburg.
Bestandsinformationen: Allgemeine Bestandsgeschichte siehe unter Tektonikgruppe 02.05.03. Landratsämter und Kreiskommunalverwaltungen im Regierungsbezirk Magdeburg.
Eine erste Ablieferung vor allem von älteren Akten des Landratsamtes an das Staatsarchiv Magdeburg erfolgte im Jahre 1914. Der überwiegende Teil des Bestandes wurde jedoch erst 1966 aus dem Kreisarchiv Genthin übernommen. Die im Kreisarchiv Genthin hergestellte Findkartei wurde 1966 und1967 überarbeitet, ergänzt und nach Einarbeitung des älteren Bestandes neu geordnet.
Bei dem online recherchierbaren Findbuch handelt es sich um die Verzeichnung aus den Jahren 1966 und 1967, die im Jahr 2016 nur unwesentlich überarbeitet wurde.
Zusatzinformationen: Kreisgeschichte
Der Kreis Jerichow II wurde im Jahre 1816 aus dem II. Distrikt des Jerichow’schen Kreises des Herzogtums Magdeburg gebildet, der nach dem Frieden von Tilsit im Jahre 1807 nicht wie die westelbischen Teile des Herzogtums zum Königreich Westfalen geschlagen worden, sondern bei Preußen verblieben war. Der Sitz des Landratsamtes und der späteren Kreiskommunalverwaltung war Genthin.
Bis auf den Erwerb von Nitzahn und Bahnitz vom Regierungsbezirk Potsdam im Jahre 1818 und des bis dahin zum Kreis Zauch-Belzig gehörenden Gutsbezirks Gränert im Jahre 1876 blieb das Kreisgebiet bis zum Jahre 1950 unverändert.
Bei der Kreisreform im Juni 1950 erhielt der Kreis die Bezeichnung Landkreis Genthin und trat die Gemeinde Reesen an den neuen Kreis Burg ab. Bei der Verwaltungsreform von 1952 wurde die nördliche Hälfte des Kreises in den neugebildeten Kreis Havelberg eingegliedert, während im Osten ein Teil des Kreisgebietes an die Landkreise Brandenburg und Rathenow abgetreten wurde.
Der Kreis umfasste bei seiner Bildung 159 Ortschaften. Im Jahre 1939 waren es nach zahlreichen Eingemeindungen und der Auflösung der selbständigen Gutsbezirke 92 Gemeinden, darunter die Städte Genthin, Jerichow und Sandau.
Literatur zur Kreisgeschichte: Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 - 1945. Reihe A: Preußen. Band 6: Provinz Sachsen.- Walther Hubatsch [Hrsg].- Marburg (Lahn), 1975.
Laufmeter: 85.85
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ
Hierarchie
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