Herzog Wilhelm von Jülich überweist dem Convente zum Vogelsang statt des 1499 von seinem Vorfahren demselben überwiesenen Leibzehnten zu Jülich für 500 Goldgulden Capital eine Rente von 30 Gulden aus der Rentei Caster und fort die Ländereien des Klosters beim Selgenbusch. Geben auf Schloß Jülich. d. w. o.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner