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Verordnungs-Umlauf: Alles nach dem Juli 1822 von den angehenden Ortsbürgern bezahlte Aufnahmegeld ist zurückzuzahlen. Die Erhebung ist in Zukunft bei Strafe verboten (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)
Verordnungs-Umlauf: Alles nach dem Juli 1822 von den angehenden Ortsbürgern bezahlte Aufnahmegeld ist zurückzuzahlen. Die Erhebung ist in Zukunft bei Strafe verboten (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> J Bevölkerungsverhältnisse >> J.2 Einwanderung, Ortsbürgeraufnahme, -rechte und -pflichten
Vilbel, 1826 Januar 10
Sachakte
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