Priorin und Konvent des Klosters Kirchheim sowie die Priesterschaft, die Präsenzherren und die Kapläne dieses Klosters regeln den Handlohn und die Weglöse ihrer 2 Güter in Oberboihingen, die Zyr Hintzler und Bartholomäus Schöblin zu Oberboihingen als Lehen innehaben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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