Beurkundet wird: Am Ausstellungstag erschien um 1 Uhr nachmittags in der Reichsstadt Rottweil (Rotwyl) auf dem Rathaus in der oberen hinteren Stube, wo man Hofgericht zu halten pflegt, der vornehme, ehrsame Bonaventura Siech, gemeiner geschwore ner Prokurator des Hofgerichts zu Rottweil, als Anwalt des Reichserbtruchsessen Wilhelm [voller Titel], und übergab in Gegenwart des Unterzeichneten Notars, gen. Zeugen und weiterer Umständer eine auf Papier geschriebene Protestation, die öffentlich verlesen wurde, folgenden Inhalts: Jos von Hornstein, gen. Hertenstein, hat einen Petter von Dentingen wegen des Lesens von Eicheln im Flecken Hailtingen strafen lassen. Da daselbst denen von Hertenstein Zwing, Bann, Geund Verbot, Strafgewalt undOberkeit nicht zustehen, sondern vielmehr Reichserbtruchseß Wilhelm das Hochund Niedergericht innehat, hat Jos von Hornstein die Strafgewalt widerrechtlich ausgeübt und ist die waldburgische Jurisdiktion und Oberkeit geschmälert worden. Gegen das Vorgehen Hornsteins, das Auftreten seines armen Mannes im bereits begonnenen Prozeß sowie alle vorangegangenen und noch folgenden Prozeßhandlungen, welche der Oberkeit und Herrlichkeit des Truchsessen nachteilig sein könnten, wird Protest eingelegt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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