Rep. 8 Stadt Soldin - Urkunden: Wenzel [IV.], König von Böhmen und Markgraf von Brandenburg, bestätigt der Stadt Soldin ihre althergebrachten Freiheiten, Rechte und Gewohnheiten, insbesondere den Gerichtsstand vor dem Stadtgericht außer im Fall handhafter Tat. "zu Strusperg, nach Crists geburte dreiczehenhundert iare dornach in

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