Justiz: Finanzgericht (Bestand)
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636
Hessisches Hauptstaatsarchiv (Archivtektonik) >> Gliederung >> Land Hessen >> Landesbehörden, Gerichte und Einrichtungen mit Zuständigkeit für das Land Hessen >> Justiz
Enthält: 20 m Verfahrensakten 1947-2003
Bestandsgeschichte: Der 1965 an das Staatsarchiv Marburg abgegebene Zugang gelangte von dort im Jahre 1979 an das Hauptstaatsarchiv. Seitdem fortlaufend Zugänge.
Geschichte des Bestandsbildners: In Hessen wurden zunächst die beiden früheren Mitglieder der Anfechtungsabteilungen in Darmstadt und Kassel, Paul Jahn (1881-1959) und Wilhelm Jahn sowie zwei weitere Oberregierungsräte ab dem 1.6.1946 als 'Anfechtungsabteilung des Großhessischen Finanzministeriums' mit Sitz in Kassel mit der Bearbeitung von Rechtsbehelfen gegen Entscheidungen der hessischen Finanzämter betraut.
Im Kontrollratsgesetz Nr. 36 ordneten die Alliierten die Bildung von Finanzgerichten als besondere Verwaltungsgerichte an. Dem folgte die hessische Finanzgerichtsordnung vom 13.10.1947 (GVBl. S. 108). Am 1.9.1948 fand die erste Sitzung des neuen Finanzgerichts statt, in der auch die ersten 3 ehrenamtlichen Richter vereidigt worden. Die Zahl der Richter entwickelte sich von 4 (1948) auf 14 (1962). In der Folgezeit stieg auch die Anzahl der Senate auf Grund eines verstärkten Arbeitsanfalls von acht im Jahre 1971 bis auf 13 mit insgesamt 46 Richterinnen und Richtern (2007).
Das Hessische Finanzgericht hat seinen Sitz in Kassel. Es ressortierte zunächst beim Finanzministerium, ab 1.1.1966 beim Ministerpräsidenten (GVBl. I S. 28). Nach § 1 der Anordnung der Hessischen Landesregierung vom 28. September 1967 übt das Hessische Ministerium der Justiz mit Wirkung vom 1. Januar 1968 an die oberste Dienstaufsicht über das Hessische Finanzgericht aus (GVBl. I 1967 S. 183).
1957 wurde die Finanzgerichtsbarkeit innerhalb des Bundesgebietes vereinheitlicht (BGBl. I S. 1746). Das Aufgabengebiet des Hessischen Finanzgerichts gründet sich auf das Ausführungsgesetz zur Finanzgerichtsordnung (HessAGFGO) vom 17.12.1965 (GVBl. I S. 347). Es entscheidet in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Abgabeangelegenheiten, Abgaben, die der Gesetzgebung des Bundes unterliegen, Vollziehung von Verwaltungsakten durch Bundes- und Landesfinanzbehörden und über durch das Steuerberatungsgesetz geregelte Rechtsverhältnisse.
Präsidenten des Hessischen Finanzgerichts:
- Paul Jahn (1.7.1948 - 31.3.1952)
- Georg Wolff (16.4.1952 - 31.3.1955)
- Dr. Schwetz (14.12.1955 - 25.7.1957)
- Dr. Wilhelm Langhäuser (29.1.1958 - 17.10.1962)
- Dr. Hans Stehling (1.2.1963 - 1.11.1971)
- Dr. Wolfgang Kraft (1.11.1971 - 31.1.1989)
- Wolfgang Pott (1.2.1989 - 31.5.1994)
- Dr. Wolfgang Hering (30.6.1994 - 31.1.1999)
- Manfred Stremplat (1.12.1999 - 30.10.2003)
- Dietmar Bittner (1.11.2003-30.06.2008)
- Lothar Aweh (seit 1.7.2008)
Findmittel: Ablieferungslisten
Findmittel: Teilbestand: Online-Datenbank (Arcinsys)
Bearbeiter: Anke Stößer, 2014-2015 (Nr. 1-485)
Bestandsgeschichte: Der 1965 an das Staatsarchiv Marburg abgegebene Zugang gelangte von dort im Jahre 1979 an das Hauptstaatsarchiv. Seitdem fortlaufend Zugänge.
Geschichte des Bestandsbildners: In Hessen wurden zunächst die beiden früheren Mitglieder der Anfechtungsabteilungen in Darmstadt und Kassel, Paul Jahn (1881-1959) und Wilhelm Jahn sowie zwei weitere Oberregierungsräte ab dem 1.6.1946 als 'Anfechtungsabteilung des Großhessischen Finanzministeriums' mit Sitz in Kassel mit der Bearbeitung von Rechtsbehelfen gegen Entscheidungen der hessischen Finanzämter betraut.
Im Kontrollratsgesetz Nr. 36 ordneten die Alliierten die Bildung von Finanzgerichten als besondere Verwaltungsgerichte an. Dem folgte die hessische Finanzgerichtsordnung vom 13.10.1947 (GVBl. S. 108). Am 1.9.1948 fand die erste Sitzung des neuen Finanzgerichts statt, in der auch die ersten 3 ehrenamtlichen Richter vereidigt worden. Die Zahl der Richter entwickelte sich von 4 (1948) auf 14 (1962). In der Folgezeit stieg auch die Anzahl der Senate auf Grund eines verstärkten Arbeitsanfalls von acht im Jahre 1971 bis auf 13 mit insgesamt 46 Richterinnen und Richtern (2007).
Das Hessische Finanzgericht hat seinen Sitz in Kassel. Es ressortierte zunächst beim Finanzministerium, ab 1.1.1966 beim Ministerpräsidenten (GVBl. I S. 28). Nach § 1 der Anordnung der Hessischen Landesregierung vom 28. September 1967 übt das Hessische Ministerium der Justiz mit Wirkung vom 1. Januar 1968 an die oberste Dienstaufsicht über das Hessische Finanzgericht aus (GVBl. I 1967 S. 183).
1957 wurde die Finanzgerichtsbarkeit innerhalb des Bundesgebietes vereinheitlicht (BGBl. I S. 1746). Das Aufgabengebiet des Hessischen Finanzgerichts gründet sich auf das Ausführungsgesetz zur Finanzgerichtsordnung (HessAGFGO) vom 17.12.1965 (GVBl. I S. 347). Es entscheidet in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Abgabeangelegenheiten, Abgaben, die der Gesetzgebung des Bundes unterliegen, Vollziehung von Verwaltungsakten durch Bundes- und Landesfinanzbehörden und über durch das Steuerberatungsgesetz geregelte Rechtsverhältnisse.
Präsidenten des Hessischen Finanzgerichts:
- Paul Jahn (1.7.1948 - 31.3.1952)
- Georg Wolff (16.4.1952 - 31.3.1955)
- Dr. Schwetz (14.12.1955 - 25.7.1957)
- Dr. Wilhelm Langhäuser (29.1.1958 - 17.10.1962)
- Dr. Hans Stehling (1.2.1963 - 1.11.1971)
- Dr. Wolfgang Kraft (1.11.1971 - 31.1.1989)
- Wolfgang Pott (1.2.1989 - 31.5.1994)
- Dr. Wolfgang Hering (30.6.1994 - 31.1.1999)
- Manfred Stremplat (1.12.1999 - 30.10.2003)
- Dietmar Bittner (1.11.2003-30.06.2008)
- Lothar Aweh (seit 1.7.2008)
Findmittel: Ablieferungslisten
Findmittel: Teilbestand: Online-Datenbank (Arcinsys)
Bearbeiter: Anke Stößer, 2014-2015 (Nr. 1-485)
20 m Verfahrensakten 1947-2003
Bestand
Kassel
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
17.06.2025, 12:53 MESZ