Sigmund von Hornstein, Landkomthur der Ballei Elsass-Burgund und Komthur zu Altshausen, beurkundet, dass sich Margaretha Miller, Tochter der bereits verstorbenen Eheleute Hans Miller und Elisabetha Veyelmayer zu Ebersbach, jetzt Ehefrau des Gall Aylinger zu Wiesertsweiler (Wesentschweiler), um 4 fl, deren Empfang er hiermit quittiert, aus seiner und der Kommende Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens seiner Nachkommen spricht der Aussteller genannte Margaretha von der Eigenschaft des Leibes und Gutes und den ihr anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestattet ihr, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wie und wo sie will, unbehindert durch ihn, den Landkomthur, der hiermit auch namens seines Ordens ausdrücklich auf sein bisheriges Eigentum an ihr samt den daraus erfließenden Rechten, Ansprüchen und Forderungen verzichtet.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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