Sassenberg D (Bestand)
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Sas D Sas D Sassenberg D
Kreisarchiv Warendorf (Archivtektonik)
1951-2017
Form und Inhalt: Kreisarchiv Warendorf, Sassenberg D (seit 1969)
Verwaltungsgeschichte:
Am 1. Juli 1969 wurden die Gemeinden Dackmar, Füchtorf und Gröblingen in das Amt Sassenberg eingegliedert, wobei von den beiden letztgenannten Gemeinden einige Flurstücke an die Stadt Warendorf gelangten. Seither ist die Stadt Sassenberg Rechtsnachfolgerin des Amtes Sassenberg.
Bestandsgeschichte:
Im Jahre 2020 wurden die Bestände neu organisiert und gliedern sich nun wie folgt:
Sas A: 1589-1802
Sas B: 1803-1913
Sas C: 1914-1968
Sas D: Ab 1969
Sas P: Protokolle
Sas S: Sammlung
Die Bestände wurden entsprechend zusammengelegt. Einige Akten des ehemaligen Bestandes Sas E Sammlung Moll sind in den Bestand A, der Rest in den Bestand S gewandert. Der Bestand Sas E Sammlung Moll wurde aufgelöst. Die ehemaligen Bestände C und D wanderten in den Bestand B. Der Bestand Sas G wurde zum neuen Bestand Sas C, in welchen auch die Unterlagen der Bestände H und I gelangten. Sas K wurde zu Stadt Sassenberg. Der Bestand Sas P wurde neu angelegt. Er umfasst die Protokolle der Stadt Sassenberg.
Der Bestand wurde auf Grundlage des Organisationsplanes vom 1. Januar 2019 im Jahr 2021 klassifiziert.
Benutzung:
Der Bestand steht zur Einsichtnahme im Lesesaal zur Verfügung. Da es sich um einen aktuellen Bestand handelt, unterliegen viele Akten noch den gesetzlichen Sperrfristen von 30 Jahren (Regelfall) oder mehr (personenbezogene Schutzfristen). Diese Akten können nach erfolgter Schutzfristenverkürzung benutzt werden.
Zur Bestellung der Archivguteinheiten des Bestandes für die Benutzung im Lesesaal und zur Angabe in Veröffentlichungen ist aus diesem Bestand wie folgt zu zitieren:
KAW, Sassenberg D, ...
Warendorf, April 2020/2021
Schirrmacher/Wegener
Verwaltungsgeschichte:
Am 1. Juli 1969 wurden die Gemeinden Dackmar, Füchtorf und Gröblingen in das Amt Sassenberg eingegliedert, wobei von den beiden letztgenannten Gemeinden einige Flurstücke an die Stadt Warendorf gelangten. Seither ist die Stadt Sassenberg Rechtsnachfolgerin des Amtes Sassenberg.
Bestandsgeschichte:
Im Jahre 2020 wurden die Bestände neu organisiert und gliedern sich nun wie folgt:
Sas A: 1589-1802
Sas B: 1803-1913
Sas C: 1914-1968
Sas D: Ab 1969
Sas P: Protokolle
Sas S: Sammlung
Die Bestände wurden entsprechend zusammengelegt. Einige Akten des ehemaligen Bestandes Sas E Sammlung Moll sind in den Bestand A, der Rest in den Bestand S gewandert. Der Bestand Sas E Sammlung Moll wurde aufgelöst. Die ehemaligen Bestände C und D wanderten in den Bestand B. Der Bestand Sas G wurde zum neuen Bestand Sas C, in welchen auch die Unterlagen der Bestände H und I gelangten. Sas K wurde zu Stadt Sassenberg. Der Bestand Sas P wurde neu angelegt. Er umfasst die Protokolle der Stadt Sassenberg.
Der Bestand wurde auf Grundlage des Organisationsplanes vom 1. Januar 2019 im Jahr 2021 klassifiziert.
Benutzung:
Der Bestand steht zur Einsichtnahme im Lesesaal zur Verfügung. Da es sich um einen aktuellen Bestand handelt, unterliegen viele Akten noch den gesetzlichen Sperrfristen von 30 Jahren (Regelfall) oder mehr (personenbezogene Schutzfristen). Diese Akten können nach erfolgter Schutzfristenverkürzung benutzt werden.
Zur Bestellung der Archivguteinheiten des Bestandes für die Benutzung im Lesesaal und zur Angabe in Veröffentlichungen ist aus diesem Bestand wie folgt zu zitieren:
KAW, Sassenberg D, ...
Warendorf, April 2020/2021
Schirrmacher/Wegener
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.11.2025, 13:59 MEZ