Papst Honorius III. bestätigt dem Hochmeister und den Brüdern des Deutschen Ordens sämtliche Freiheiten und Immunitäten, die vom apostolischen Stuhl bislang bereits dem Johanniter- und Templerorden gewährt wurden, da sie in ihrer Tätigkeit die Regel (ordo) des Johanniterordens hinsichtlich der Armen und Schwachen und des Templerordens hinsichtlich der Kleriker und Ritter befolgten. Gegeben Lateran 1221 Januar 9 (V id. Ian. pont. an. V).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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