Evangelische Frauenhilfe für Württemberg (Teil 3): Handakten Prälat Schlatter
Vollständigen Titel anzeigen
AH 2, Nr. 219
AH 2 - Handakten Otto Seiz
AH 2 - Handakten Otto Seiz >> I. Schriftwechsel mit Vereinen und Körperschaften >> I.2. Evangelische Frauenhilfe für Württemberg
1949-1950
Enthält:
- Bilanz des Müttererholungsheim Großsachsenheim
- Einladungen zu Veranstaltungen und Besprechungen
- Tätigkeitsberichte 1948 - 1949
- Personalangelegenheiten
- Auszug aus dem Vortrag "Die Ehelosigkeit" von Frau Pfarrer Lydia Spittel
- Jahresaufgaben 1949/50
- Jahresbericht des Müttererholungsheim in Großsachsenheim
- Handreichungen zu Bibeltexten
- Veranstaltungsdaten
- Haushaltsangelegenheiten
- Handreichungen für Februar 1950
- Bericht über die Besichtigung der Pension Möhrle in Huzenbach
- Einrichtung eines Müttererholungsheim in Rudersberg
- Programm zur Landestagung 1950
- Richtlinien für die Sammlung des Deutschen Müttergenesungswerkes
- Antrag auf Aufhebung eines Spruchkammerurteils
Darin:
- Handreichung 1948/49
- Evangelische Frauenhilfe, im Evangelischen Gemeindedienst für Württemberg
- Flugblätter
- Beter und Gebete in der heiligen Schrift, Wegbereiter im Leben der Familie,
Arbeitshilfe der Evang. Reichsfrauenhilfe zur Jahresaufgabe 1947/48
- Merkbatt zu den Grundsätzen und Richtlinien für die Mütterhilfe der Inneren Mission
- Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Deurtschland 1. und 15. Dezember 1947 1. Jahrgang Nummer 24/25
- Bilanz des Müttererholungsheim Großsachsenheim
- Einladungen zu Veranstaltungen und Besprechungen
- Tätigkeitsberichte 1948 - 1949
- Personalangelegenheiten
- Auszug aus dem Vortrag "Die Ehelosigkeit" von Frau Pfarrer Lydia Spittel
- Jahresaufgaben 1949/50
- Jahresbericht des Müttererholungsheim in Großsachsenheim
- Handreichungen zu Bibeltexten
- Veranstaltungsdaten
- Haushaltsangelegenheiten
- Handreichungen für Februar 1950
- Bericht über die Besichtigung der Pension Möhrle in Huzenbach
- Einrichtung eines Müttererholungsheim in Rudersberg
- Programm zur Landestagung 1950
- Richtlinien für die Sammlung des Deutschen Müttergenesungswerkes
- Antrag auf Aufhebung eines Spruchkammerurteils
Darin:
- Handreichung 1948/49
- Evangelische Frauenhilfe, im Evangelischen Gemeindedienst für Württemberg
- Flugblätter
- Beter und Gebete in der heiligen Schrift, Wegbereiter im Leben der Familie,
Arbeitshilfe der Evang. Reichsfrauenhilfe zur Jahresaufgabe 1947/48
- Merkbatt zu den Grundsätzen und Richtlinien für die Mütterhilfe der Inneren Mission
- Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Deurtschland 1. und 15. Dezember 1947 1. Jahrgang Nummer 24/25
Handakten Prälat Theodor Schlatter
2 cm
Sachakte
Spittel, Lydia
Schlatter, Theodor
Großsachsenheim, Müttererholungsheim
Huzenbach, Pension Möhrle
Rudersberg, Müttererholungsheim
Evangelische Frauenhilfe für Württemberg
Müttererholungsheim
Deutsches Müttergenesungswerk
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.08.2025, 11:19 MESZ