Retraktanspruch
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GerKer, 440
GerKer Schöffengericht Kerpen
Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.1 Forderungen - Geld / Sachen
1617 - 1618
Enthält: Aus der Aufstellung der Fragen, die den Zeugen gestellt werden sollten, lässt sich der folgende Zusammenhang rekonstruieren: Im Jahr 1613 hatten die Nachkommen von Unnaw [Onnau] vier Teile eines Schöffenguts bei Kerpen, des sog. Plücken-Schöffenlehnes, an Nellis Loerer aus Blatzheim verkauft. Hans Sieger erhob dagegen über seine Frau Näherrechtsanspruch und erhielt das Gut zugesprochen. Außerdem erwarb er noch den 5. Teil des Guts von Leonhardt Roeßbergh hinzu. Er bewirtschaftete das Gut als sein Eigentum, vertrat es gerichtlich und verteidigte es vor dem Lehnsherrn, dem Drosten Suchtelen. Wegen einer Entschädigung für die 45 Rtlr, für die das Gut wertgeschätz worden war, prozessierten die Kinder Unnaw und Hans Sieger am Brüsseler Gericht (siehe unten).1615 verkaufte Hans Sieger seine Anteile an Giel Roeßberg weiter. Dagegen erhob Conrad Draetz seinerseits Retrakt-Klage gegen Roesbergh, weil Draetz Frau eine Schwester Siegers sei. Die von Roesbergh zum Beweis eingereichten Rechnungen von 1605 und 1606 werden als vorzeitig und deshalb nicht dienlich abgelehnt. Gegen den Beklagten wird angeführt, dass er angeblich das Gut noch innerhalb der Näherfrist an einen Jacob N. weiterverkauft habe. Erörtert wird in den Fragpunkten auch die grundsätzliche Frage, ob ein Kerpener Schöffenlehen zerteilt oder zersplissen werden dürfe. Zur Beweisaufnahme gehört das zweite Schriftstück, das Michael Roesbergh zur Untermauerung seiner Besitzansprüche dem Gericht bereits am 31.12.1617 vorlegte: Es handelt sich um einen Vergleich zwischen Hans Sieger und den Kindern des +Jorgen Plück und ihren Vormündern vom 7.11.1615. Sie vereinbarten darin, dem Michael Roeßbergh alle Ansprüche auf das Lehen zu übertragen, einschließlich der beim Gericht anlässlich der Teilung hinterlegten Pachtpfennige. Gielh Roeßbergh soll dafür die umstrittenen 45 Rtlr an die Plück'schen Nachkommen zahlen. (Der zweite Teil des Vergleichs bezog sich auf den oben genannten Prozeß: Die Vertragspartner wollten die Prozesskosten teilen.)
Schriftstücke: 2
Archivale
Draetz, Conradt
Kerpen - Plücks Gut, Schöffenlehen
Loerer, Nellis
Plück, Jorgen und Kinder
Roeßbergh - Leonhardt
Roeßbergh - Gielh
Roeßbergh - Michael
Sieger, Hans
Suchtelen, Droste, Lehnsherr zu Kerpen
Unnaw (Onnau)
Blatzheim
Brüssel - Gericht
Kerpen - Plücks Gut, Schöffenlehen
Fragpunkte
Retrakt
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:30 MEZ