Kläger: Martin Fullry, Bürger zu Hamburg, namens seiner Frau Margarethe, geb. Mewes, und Peter Potthausen, Bürger zu Hamburg, namens seiner Frau, geb. Mewes (Kläger).- Beklagter: Jochim Lütkens, Bürger zu Hamburg, namens seiner Frau Ilsabe, geb. Juen, Witwe des Klaus Mewes (Beklagter) sowie als Nebenbeklagter der Rat der Stadt Hamburg.- Streitgegenstand: Appellationis, nunc (1623) citationis ad reassumendum, nunc (1627) mandati ... sine clausula, nunc (1634) citationis ad reassumendum, nunc (1663) executionis; Zuständigkeit des Reichskammergerichts, Herausgabe eines Nachlass-Inventars, Verbot der Veräußerung des Streitgegenstandes und Anfechtung eines Ehezärters wegen unrechtmäßiger Benachteiligung der Kinder bei der Erbschaft in einem Prozess der Kläger als Kinder aus der ersten Ehe des Klaus Mewes gegen die Witwe des Klaus Mewes um ein Brauerbe bei der Mühlenbrücke; Hinweis der Kläger, dass für die Kinder aus der ersten Ehe des Klaus Mewes vorschriftswidrig keine Vormünder bestellt wurden

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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